Druckerhersteller kritisieren neues Urheberrecht

Den Druckerherstellern geht die Novellierung des Urheberrechts nicht weit genug, da "wichtige Fragen im Zusammenhang der Privatkopie wie pauschale Abgaben auf IT-Geräte" ausgeklammert worden seien.

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Von
  • Jürgen Kuri

Während die Musikbranche mit dem nun verabschiedeten neuen Urheberrecht gleich Front gegen Musik-Downloads aus dem Internet und das CD-Brennen machen will, drängen die Druckerhersteller bereits auf die "Reform der Reform". Bislang nämlich geht ihnen die Novellierung des Urheberrechts nicht weit genug -- die Druckerhersteller, die sich mit den Verwertungsgesellschaften wie VG Wort und VG Bild-Kunst seit langem über Pauschalabgaben auf ihre Geräte streiten, bedauern, dass "wichtige Fragen im Zusammenhang der Privatkopie wie pauschale Abgaben auf IT-Geräte und die Kennzeichnungspflicht urheberrechtlich geschützter, digitaler Werke" ausgeklammert wurden.

Das soll nun im zweiten Anlauf nachgeholt werden: Forderungen existieren bereits etwa von der Musikindustrie, private Kopien nur noch aus legalen Quellen zuzulassen. Musikbranche, Industrieverbände und Vertreter der CDU/CSU fordern für den "zweiten Korb" der Urheberrechtsreform zudem, das alte pauschale Vergütungssystem zurückzufahren und gleichzeitig die individuelle Lizenzierung mit Hilfe der nun rechtlich geschützten Systeme zum Digital Rights Management einzuführen. Diese Forderungen kommen auch den Wünschen der Druckerhersteller entgegen: Sie wehren sich gegen die Ansprüche der Verwertungsgesellschaften, die für jedes Gerät, mit dem Kopien urheberrechtlich geschützter Werke verfertigt werden können, entsprechende Pauschalabgaben verlangen.

In der seit längerem tobenden Schlammschlacht zwischen Verwertungsgesellschaften und Geräteherstellern setzt die Initiative der Drucker-Firmen nun noch eins drauf: "Alle Grundprinzipien des Eigentums und der Verhältnismäßigkeit scheinen außer Kraft gesetzt: Ob Werke bewusst kostenlos angeboten wurden, ob wir sie käuflich erworben haben, ob wir tatsächlich kopieren oder nicht, spielt offenbar keine Rolle mehr, wenn es den Verwertungsgesellschaften darum geht, auf bequeme Weise Kasse zu machen", poltert Regine Stachelhaus, Geschäftsführerin bei Hewlett-Packard und Sprecherin der Initiative, gegen pauschale Urheberabgaben. Die Verwertungsgesellschaften forderten auf der Grundlage eines völlig veralteten Urheberrechtsgesetzes immer neue Geräteabgaben, meint Stachelhaus.

Vor kurzem erst konnten die Verwertungsgesellschaften einen Etappensieg erzielen, der die Druckerhersteller so erbost haben muss, dass sie nun zu recht barschen Worten greifen: Die Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamtes, Aufsichtsbehörde für die Verwertungsgesellschaften, hatte Anfang Februar zugunsten von VG Wort und VG Bild-Kunst entschieden, dass eine Pauschale von 12 Euro pro PC angemessen sei. Die Verwertungsgesellschaften sahen durch die Entscheidung zur pauschalen Vergütungspflicht auf PCs das Recht der Bürger auf privates Kopieren bestätigt. Die Industrieverbände dagegen betonten, dass es ein einklagbares Recht auf privates Kopieren nicht gebe, sehen in den Urheberpauschalen ein "völlig veraltetes Abgabensystem" und wollen in Zukunft auf per Digital Rights Management ermöglichte, individuell abgerechnete Kopien setzen. Dies alles soll nun auch nach den Wünschen der Druckerhersteller die zweite Novelle zum Urheberrecht bringen. Ein erster Entwurf soll nach den Plänen der Bundesregierung Ende dieses Jahres fertig sein.

Details und Hintergründe zur Novellierung des Urheberrechts und seiner Auswirkungen auf die Nutzung von Internet und digitalen Medien bringt c't in Ausgabe 9/2003 (wegen der Oster-Feiertage erst ab Dienstag, den 22. April, im Handel). (jk)