FDP beendet Wahlkampf per Massenmail

Mit einer breit gestreuten "Abschluss-E-Mail des Bundesvorsitzenden" schafft die FDP Verdruss bei Internet-Anwendern, die sich sicher sind, nie etwas mit der FDP zu tun gehabt zu haben.

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Von
  • Bert Ungerer

Die Freien Demokraten haben zum Ende des Bundestagswahlkampfs eine "Abschluss-E-Mail des Bundesvorsitzenden" breit gestreut unters Wahlvolk gebracht. Auch Internet-Anwender, die bisher keinerlei Kontakt zur FDP hatten, fanden heute E-Mails der Marketing-Dienstleister Schober und SuperComm in ihren elektronischen Postfächern. Als Absendernamen kamen mal "Guido Westerwelle", mal "FDP - Partei-Information" zum Einsatz.

Eine Sprecherin des für die FDP-Kampagne zuständigen liberal-Verlags gab gegenüber iX an, dass nur die Schober GmbH mit dem Versenden der Werbemails beauftragt worden sei. Die Auswahl der Adressen und das Hinzuziehen eines weiteren Dienstleisters war Schober überlassen. Schober selbst ist anders als SuperComm Mitglied der Certified Senders Alliance des Verbandes der Deutschen Internetwirtschaft eco. Wer CSA-zertifiziert ist, hat es deutlich leichter, seine Adressaten zu erreichen, muss aber auch gewissen Qualitätskriterien genügen. Dass unter anderem die Newsletter-Versandadresse des Heise-Verlags und diverse Spam-Fallen der iX-Redaktion angeschrieben wurden, lässt das in diesem Fall zweifelhaft erscheinen. Auch in Web-Foren und auf Twitter haben sich bereits zahlreiche erboste Betroffene zu Wort gemeldet.

Empfänger der Wahlkampfmails finden lediglich vage Hinweise auf die Quelle ihrer eigenen Adressdaten, unter anderem: "Diese E-Mail haben Sie erhalten, weil Sie an der LIFESTYLE-Konsumentenbefragung teilgenommen oder sich bei einem unserer Kooperationspartner angemeldet haben." Und: "Bei Fragen zu den beworbenen Produkten/Dienstleistungen" solle man "sich bitte direkt an den jeweiligen Anbieter" wenden. Wer jedoch beim "Anbieter der beworbenen Produkte" in der FDP-Parteizentrale anruft, wird wiederum an den Dienstleister Schober verwiesen. Die dortige Datenschutzbeauftragte war jedoch telefonisch für die iX nicht erreichbar. Immerhin stellt der liberal Verlag auf Anfrage ein Formular zur Verfügung, das Betroffene zwecks "Auskunftsverlangen nach § 34 BDSG" an Schober faxen können. (un)