Googles Buchprojekt treibt Verlage und Politik an

Verleger forderten auf einer Konferenz zur Zukunft des Wissens zwischen "Enteignung" und "Infotopia" eine Chance für das Digitalisierungsvorhaben des Suchmaschinenriesen und den angestrebten Vergleich mit der Branche.

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Das ambitionierte Vorhaben Googles zur Digitalisierung von Büchern im Rahmen von Google Books und der angestrebte Vergleich mit der Branche in den USA entzweit weiter die Gemüter. "Auch Verlage oder Autoren beziehen keine einheitliche Position", betonte Joerg Pfuhl, Chef der Verlagsgruppe Random House Deutschland, am heutigen Freitag auf einer Konferenz zur Zukunft des Wissens zwischen "Enteignung" und "Infotopia" der Heinrich-Böll-Stiftung in Berlin. Er bezeichnete das zwischen Branchenverbänden und dem Suchmaschinenriesen ausgearbeitete "Settlement" als "akzeptabel", da es den "richtigen Weg in die Zukunft" weise. Google habe sich damit verpflichtet, Schadensersatz und Tantiemen zu zahlen.

Zugleich räumte Pfuhl ein, dass die Buchwelt durch das Google-Projekt "ein wenig getrieben" worden sei. "Wir hätten uns sonst vielleicht etwas mehr Zeit gelassen mit der Digitalisierung." Im Wandel der Medienlandschaft durch das Internet steckten viele Chancen für die Verlagswirtschaft. So würden Bücher generell leichter auffindbar und vergriffene Werke wieder "kommerziell verwertbar". Sein Haus allein verfüge sicher über eine sechsstellige Zahl an Büchern, "die einfach nicht mehr lieferbar sind".

Etwas skeptischer zu dem aufgeschobenen Vergleich äußerte sich der Leipziger Verleger Jan Meine, der sich im Bereich kostenfreier Open-Access-Publikationen engagiert und darin vor allem eine Chance für jüngere Wissenschaftler sieht: "Wir haben verschiedene Rechtskulturen, die nicht mit einem 'kleinen' Vergleich aufzuheben sind." Mehr "Aufklärungsarbeit" über die Ziele und die Funktionsweise von Googles Bibliotheksprojekt wäre zudem hilfreich gewesen. Generell stimmte Meine mit seinem Kollegen überein: "Google hat uns gezwungen, über die Digitalisierung nachzudenken."

Nils Rauer, Fachanwalt im Bereich Immaterialgüterrecht bei der Kanzlei Lovells in Frankfurt, erklärte das Settlement nach den Bedenken der US-Regierung "in seiner jetzigen Form für tot". Es habe im Rahmen der gerichtlichen Verhandlung in New York 744 Eingaben bis zum 24. September gegeben. Diese hätten das Augenmerk nicht nur auf formale Aspekte gelenkt. So sei es zweifelhaft, dass sich das Verfahren auf die gesamte "Klasse" von Autoren und Verlegern beziehen solle. Zudem berufe sich Google beim Scannen von inzwischen zehn Millionen Büchern im Rahmen des Bibliotheksprogramms auf den "Fair use"-Grundsatz im US-Copyright, das mit den "Schrankenrechten" zur Wahrung der Interessen von Nutzergruppen in Europa nicht vergleichbar sei. Zudem solle bei vergriffenen Werken nur ein "Opt-out"-Prinzip gelten, so dass Autoren oder Verleger ihren eventuellen Widerspruch aktiv vorbringen müssten.

Andererseits stellte Rauer heraus, dass der Suchmaschinenkonzern eine Art Verwertungsgesellschaft in Form einer "Books Rights Registry" mit dem Vergleich aufbauen und darüber Tantiemen und eine einmalige Vergütung in Höhe von 60 US-Dollar pro eingescanntem Buch ausschütten wolle. Zudem sichere sich Google keine ausschließlichen Rechte für die Digitalisate zu. Insgesamt gebe es ein "großes Interesse aller Seiten, dass eine Vereinbarung getroffen wird". Über den Fortgang des Verfahrens werde nun bei einer "Statuskonferenz" am 7. Oktober in New York beraten.

Irene Pakuscher, Leiterin der Abteilung Urheberrecht im Bundesjustizministerium, verwies darauf, dass es bei der Gestaltung der Rahmenbedingungen für den Zugang zum Wissen im Internet "auch um massive wirtschaftliche Interessen geht". Prinzipiell könne man gegen Googles Mission aber nichts einwenden. Es sei jedoch fraglich, ob ein Unternehmen derart wichtige Dienste der Wissensversorgung für die Informationsgesellschaft übernehmen dürfe und damit etwa auch Zensur ausüben könnte. Die Bundesregierung befürworte daher staatliche Initiativen wie die Digitalisierung des Kulturgutes über die sich im Aufbau befindliche Online-Bibliothek Europeana. Damit sei zwar ein "hoher finanzieller und organisatorischer Aufwand" verbunden. Aber man dürfe das Urheberrecht nicht vom Kopf auf die Füße stellen.

Auf eine rasche Einigung setzte Stefan Keuchel, Sprecher von Google Deutschland. Zugleich versicherte er, dass Google "kein Interesse an einem Monopol" habe und "jede vergleichbare Initiative" begrüße. Das Projekt sei nicht darauf angelegt, "sofort Gewinne zu erzielen". Der Konzern sei derzeit weit entfernt davon, die veranschlagten Ausgaben in Höhe eines dreistelligen Millionenbetrags wieder einzufahren. Wichtiger sei es, die Marke zu stärken: Wenn Menschen wüssten, dass Google eine gute Quelle sei, um Informationen zu erlangen, würden sie immer wiederkommen. In Europa würden bei Verträgen etwa mit der Bayerischen Staatsbibliothek zudem nur verwaiste und gemeinfreie Werke gescannt. Etwas anders verhalte es sich beim Partnerprogramm zur Werksdigitalisierung mit Verlagen und dem Vorhaben "Google Editions", in dem Anzeigen geschaltet und Bücher auch für den "On-demand"-Verkauf erschlossen werden könnten. (Stefan Krempl) / (pmz)