Justizministerin will urheberrechtliche Vergütungen neu regeln

Nach dem Urheberrecht will Bundesjustizministerin Brigitte Zypries jetzt auch das entsprechende Vergütungssystem reformieren.

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  • dpa

Nach dem Urheberrecht will Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) jetzt auch das entsprechende Vergütungssystem reformieren. Dies kündigte Zypries nach Angaben ihres Ministeriums bei einem Symposium heute in München an. Dabei geht es auch um Regelungen für elektronische Pressespiegel.

Derzeit werden Abgaben auf bespielbare Bild- und Tonträger sowie auf Kopier- und Aufzeichnungsgeräte erhoben. Diese urheberrechtlichen Vergütungen sind ein Ausgleich dafür, dass die Vervielfältigungen ohne die Genehmigung der Rechteinhaber zulässig sind. Bei der angestrebten Gesetzesänderung soll nun geprüft werden, ob die 1965 eingeführte Geräteabgabe für Privatkopien und die 1985 eingeführte Leerkassettenabgabe beibehalten werden sollen. Da es inzwischen technische Möglichkeiten gibt, Inhalte zu schützen und kontrolliert abrufen zu lassen, überlegt das Justizministerium einen Systemwechsel weg von der kollektiven Wahrnehmung der Rechte hin zu einer individuellen Verwertung.

Vor dem Hintergrund, dass viele Hersteller inzwischen ihre Produkte mit Kopierschutz versehen, will das Justizministerium sich auch mit den Privatkopien befassen. Derzeit sind Kopien von urheberrechtlich geschützten Werken für private Zwecke nicht strafbar. "Hier ist ein Ausgleich zwischen geistigem Eigentum, Verbraucherschutz sowie der Informationsfreiheit zu suchen", heißt es in der Mitteilung des Bundesjustizministeriums. (dpa) / ()