US-Wettbewerbsbehörde ahndet VeriSigns Marketingtricks

Die Federal Trade Commission entscheidet, der Domain-Marktführer hat Kunden wegen irreführender Marketingmethoden zu entschädigen.

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Die US-amerikanische Wettbewerbsbehörde Federal Trade Commission (FTC) hat rechtswidrige Marketingmethoden von VeriSign geahndet. Der Verwalter der Toplevel-Domains .com und .net muss Kunden, die auf die Tricks hereingefallen sind und sich geschädigt fühlen, eine Entschädigung zahlen. Das sind Teile einer Einigung zwischen dem Unternehmen und der Behörde nach Untersuchungen, die durch Klagen der Konkurrenz eingeleitet worden waren.

Die FTC mahnt an, VeriSign habe seinen Kunden durch E-Mails mit der Formulierung "Domain Name Expiration Notice" suggeriert, es würden Domains gelöscht, falls die Inhaber nicht bis zu einem bestimmten Datum 29 US-Dollar an das Unternehmen zahlten. Dazu stellt die Behörde fest, die Botschaften seien aus zwei Gründen irreführend gewesen: Erstens habe das Unternehmen kein genaues Datum angegeben, an dem das Recht auf eine Domain erlöschen sollte; und zweitens hätten die Adressaten keine genauen Informationen über die "Auffrischung" einer Domain erhalten. Einige Verbraucher seien deshalb zu VeriSign gewechselt, ohne zu wissen, dass sie dort höhere Preise als bei anderen Domain-Registraren zahlen müssten. (anw)