EU-Studie fordert besseren Ausgleich zwischen Sicherheit und Datenschutz

Zunehmende Staatsaktivitäten gegen Kriminalität und Terrorismus und neue Informations- und Kommunikationstechniken erfordern auch eine Ausweitung des Datenschutzrechts.

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Von
  • Angela Meyer

Hand in Hand mit den zunehmenden Staatsaktivitäten gegen Kriminalität und Terrorismus verändern die Möglichkeiten neuer Informations- und Kommunikationstechniken das Verhältnis zwischen den Sicherheitsmaßnahmen des Staates und dem individuellen Recht auf die Achtung der Privatsphäre. Dies ist die Kernaussage der vom Joint Research Centre der Europäischen Kommission jetzt vorgelegten Studie Security and Privacy for the Citizen in the Post-September 11 Digital Age: A Prospective Overview (PDF).

Identitätsmanagement kann danach helfen, den Anwender vor Risiken für seine Sicherheit und Privatsphäre zu schützen. Location based Services sehen die Autoren zwiespältiger: Die Möglichkeit, den Aufenthaltsort zu verfolgen, könne zwar in Notfällen hilfreich sein, aber auch missbraucht werden. Der virtuelle Aufenthalt in einer intelligenten äußeren Umgebung über mobile elektronische Geräte, die mit der Wohnung, dem Büro oder auch dem Auto verbunden sind, lasse die bisherigen klaren Grenzen zwischen privatem und öffentlichem Raum verschwimmen; analog zu den für die private Wohnung geltenden Rechten erfordert dies Rechte, die in einem noch zu definierenden digitalen Privatraum gelten.

Insgesamt kommt der Report zu dem Schluss, dass dem Datenschutz mehr Gewicht verliehen werden sollte, da die Anwendung dieser Techniken für einige Verwaltungs- oder Wirtschaftszwecke das derzeitige Datenschutzrecht dehne. Manches sollte nach Ansicht der EU-Kommission bereits geklärt sein: "Die neue Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation, die in allen Mitgliedstaaten bis Ende dieses Monats umzusetzen ist, wendet wichtige Prinzipien des EU-Rechtes auf Kommunikationsdienste einschließlich neuer mobiler und internetbasierter Dienste an", sagte Erkki Liikanen, EU-Kommissar für Unternehmenspolitik und Informationsgesellschaft. "Das heißt zum Beispiel, dass über das Handy generierte Ortsinformationen von den Betreibern nur dann genutzt oder weitergegeben werden dürfen, wenn der Betroffene vorher zugestimmt hat, es sei denn, es handelt sich um einen Notfall. Ausnahmen hiervon, zum Beispiel für die nationale Sicherheit, müssen notwendig und angemessen sein sowie im Recht verankert."

Der Report setzt den Politikern aber trotzdem noch einige Themen auf die To-Do-Liste: einheitliche Regelungen zu Identitätsdiebstahl, die Entwicklung digitaler Beweisverfahren, die Nutzung privater Datenbanken durch die Strafverfolgungsbehörden, Anreize für die Entwicklung "datenschützender" Produkte (PET) sowie die Überwachung der Überwacher. (anm)