Bundesdatenschutzbeaftragter kritisiert Usertracking bei Krankenkassen

Der Bundesdatenschutzbeauftragte moniert die Datensammelpraxis vieler gesetzlicher Krankenkassen auf deren Websites und fordert von ihnen, die Nutzung von Google Analytics zu beenden.

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Von
  • Holger Bleich

Der Bundesdatenschutzbeauftragte moniert die Datensammelpraxis vieler gesetzlicher Krankenkassen auf deren Websites. Stellvertretend für Peter Schaar hat sein Referat III (Sozialwesen, Mitarbeiterdatenschutz) dutzende Kassen schriftlich ermahnt, nicht mehr auf den Tracking-Dienst Google Analytics zur Erfolgskontrolle zu setzen.

Die Nutzung des Google-Analytics-Service durch Website-Anbieter sei "unzulässig, da die derzeitige Konfiguration des Dienstes eine wirksame Wahrnehmung des Rechts auf Widerspruch, Information und Auskunft sowie Löschung der Daten durch den Betroffenen nicht ermöglicht". Google lasse die Nutzer "im Unklaren darüber, welche Daten konkret über sie zu welchem Zweck erhoben werden. Unklar sei auch, wie lange die Nutzungsdaten bei Google Inc. mit Sitz in den USA gespeichert werden.

Außerdem räume sich Google Inc. "ausdrücklich in seinen beim Einsatz zu akzeptierenden Regularien das Recht ein, die über den einzelnen Nutzer mittels einer eindeutigen Kennung gewonnenen Daten mit anderen bereits gespeicherten Daten zu verknüpfen und diese Informationen an Dritte weiterzugeben. Dies steht im Widerspruch zu den Vorgaben des Telemediengesetzes. Die Zusammenführung des pseudonymisierten Profils mit Angaben über die hinter dem Pseudonym stehenden natürlichen Personen ist unzulässig."

Schaar bittet die Krankenkassen konkret, aber ohne Fristsetzung, "die Nutzung des Google Analytics Services unverzüglich einzustellen, bei Ihnen vorhandene Daten zu löschen und mir dies schriftlich zu bestätigen." Zu einer ähnliche Maßnahme sah sich bereit im vergangenen Jahr Thilo Weichert, Landesdatenschutzbeauftragter von Schleswig-Holstein, genötigt. Er hatte 25 deutsche Website-Betreiber angeschrieben . (hob)