BKA-Chef fordert VoIP-Überwachung

Auf der Herbsttagung des Bundeskriminalamts forderte dessen Präsident Jörg Ziercke, die Rechte der Strafverfolger zur Kriminalitätsbekämpfung im Netz den technischen Möglichkeiten anzupassen: Zugriff auf Vorratsdaten und Abhören von VoIP.

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Der Präsident des Bundeskriminalamts (BKA) Jörg Ziercke fordert eine klare rechtliche Grundlage für das Abhören von Gesprächen über Voice-over-IP (VoIP). "Die Überwachung der zunehmenden Internet-Telefonie muss zur Bekämpfung von Terrorismus und organisierter Kriminalität zur Strafverfolgung möglich sein", sagte Ziercke am heutigen Donnerstag auf der BKA-Herbsttagung in Wiesbaden.

Generell warnte der BKA-Chef vor der "immer weiter auseinander gehenden" Schere zwischen Internationalisierung und Technisierung der Kriminalität einerseits und den Bekämpfungskonzepten der Strafverfolger. "Die Ungleichzeitigkeiten von Technik und Recht müssen beseitigt werden", forderte Ziercke zum Auftakt des zweiten Tages der Veranstaltung. Um modernen Formen der Kriminalität wirkungsvoll begegnen zu können, müsste die polizeiliche Arbeit durch "technikoffene und damit flexible rechtliche Regelungen" ergänzt werden. Das Internet dürfe kein "verfolgungsfreier Raum" sein.

Ohne den Zugriff auf IP-Adressen und Verkehrsdaten sei eine Strafverfolgung im Netz nicht möglich: "IP-Adressen sind zur Kriminalitätsbekämpfung schwerster Straftaten im Internet unerlässlich." Dabei geht es den Behörden um Zugriff auf die bei den Telekommunikationsanbietern gespeicherten Daten. Das Bundesverfassungsgericht prüft im Dezember die Rechtmäßigkeit des Gesetzes, dass die Anbieter zur Speicherung der Verbindungsdaten ohne konkreten Verdacht für sechs Monate zwingt. Bis zu einer endgültigen Entscheidung dürfen die Behörden darauf nur in Ausnahmefällen zugreifen. (vbr)