Hamburgs Verfassungsgericht erklärt Online-Roulette für rechtswidrig

Aus dem Spielbankgesetz ergebe sich, dass ein Spieler in der Spielbank anwesend sein muss, begründete der Präsident des Verfassungsgerichtes.

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Das Hamburgische Verfassungsgericht hat das Online-Roulette für rechtswidrig erklärt. Es sei nicht mit dem Spielbanken-Gesetz vereinbar, befand das Gericht heute. Online-Spieler seien naturgemäß nicht in Spielbanken anwesend und könnten so auch nicht von dem Personal vor einem ruinösen Spiel bewahrt werden.

Gegen das Glücksspiel per Internet hatten Bürgerschaftsabgeordnete von SPD und GAL geklagt. Das Online-Roulette müsse nun umgehend gestoppt werden, forderte die SPD-Politikerin Petra Brinkmann. "Die Zulassung des Online-Roulettes war unverantwortlich und rechtswidrig", sagte Brinkmann. Das Online-Roulette sei gestartet worden, obwohl Experten vor Risiken gewarnt hatten. Eine Anhörung im Gesundheitsausschuss der Bürgerschaft hatte ergeben, dass bei dieser Form des Glücksspiels die Schutzmöglichkeiten für Spielsüchtige drastisch verringert werden. Der Senat habe nicht die Auswertung der Anhörung abgewartet und die Gefahren bewusst ignoriert, um Gewinne zu machen.

Gegenstand des Verfahrens war die Änderung der Spielordnung vom 28. Mai 2002. Der Senat hatte seinerzeit Online-Roulette in den Kreis der zugelassenen Spiele aufgenommen. "Eine Auslegung des Spielbankgesetzes ergibt, dass es die Durchführung des gesamten Spiels in den Räumlichkeiten der Spielbank, also auch die Präsenz der Spieler in der Spielbank voraussetzt", begründete der Präsident des Verfassungsgerichtes, Wilhelm Rapp.

Seit einem Jahr können Spieler, die sich in der Hansestadt aufhalten, virtuell am Roulette teilnehmen. Für den Abschluss eines Spielvertrages ist die Zusendung einer Kopie des Personalausweises sowie die Angabe eines Kreditkartenkontos erforderlich. Zur Eröffnung hatte Finanzsenator Wolfgang Peiner beteuert, bei der Entscheidung, das Online-Roulette zuzulassen, habe der Senat großen Wert auf die technische und rechtliche Sicherheit des Spiels gelegt, aber auch auf den Datenschutz sowie auf Aspekte des Jugendschutzes und der Spielsucht gelegt. (anw)