Deutsche DNA-Analysedatei enthält über 800.000 Datensätze

Die 1998 eingerichtete Datenbank zur Erfassung von Identifizierungsmustern und Spurendatensätzen wächst monatlich um bis zu 9000 Datensätze.

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Von
  • Ulrike Heitmüller

Das Bundeskriminalamt (BKA) hat die neuesten Zahlen zur deutschen DNA-Analysedatei veröffentlicht. Demnach umfasste die Datei mit Ablauf des dritten Quartals 2009 genau 820.194 Datensätze gegenüber 799.544 DNA-Datensätze drei Monate zuvor. Jeden Monat kommen etwa 10.000 Datensätze neu hinzu, gleichzeitig werden andere gelöscht – seit 1998 etwa 104.000 Datensätze –, etwa weil die Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist. Nach Angaben des Bundesinnenministeriums wächst die Zahl der gespeicherten Datensätze monatlich um bis zu 9000.

Die DNA-Datei enthält 658.525 Personendatensätze, also DNA-Identifizierungsmuster, bei denen die Namen bekannt sind, und 161.669 Spurendatensätzen, also Muster von DNA-Spuren, die beispielsweise an einem Tatort sichergestellt wurden und die noch keiner Person zugeordnet werden konnten. Jeder Personendatensatz steht für einen Menschen, aber Spurendatensätze können mehrfach eingegeben sein, etwa wenn ein Serieneinbrecher bei jedem Einbruch seine DNA hinterlässt.

Die deutsche DNA-Analysedatei wurde am 17. April 1998 eingerichtet. Bis zum 18. Mai 2009 wurden laut Bundesinnenministerium 709 Tötungsdelikte, 1381 Sexualstraftaten, 4127 Fälle von Raub oder Erpressung und 48.648 Diebstähle über die Datei aufgeklärt. Wie viele dieser Straftaten auch ohne DNA-Analyse beziehungsweise -Datei aufgeklärt worden wären, ist nicht bekannt.

Ende 1998 enthielt die Datei 643 Datensätze, heute sind es über 1200 Mal so viel. Die Zunahme hat mehrere Gründe, beispielsweise die Etablierung der DNA-Analyse als Ermittlungsmethode und verbesserte Möglichkeiten zur Spurensicherung. Außerdem erlaubt mit dem Gesetz zur Novellierung der forensischen DNA-Analyse vom 12. August 2005 ein stark erweiterter Paragraph 81 g StPO, einem Beschuldigten Körperzellen zu entnehmen, um das DNA-Identifizierungsmuster festzustellen. Dies ist auch möglich, wenn eine Person schon verurteilt wurde. Allerdings werden Identifizierungsmuster, die bei einem Massengentest erstellt werden, laut BKA nicht mit der DNA-Analyse-Datei abgeglichen.

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(anw)