Arbeitsagentur gelobt Besserung beim Datenschutz

Die Bundesagentur für Arbeit ist nach Angaben der Bundesregierung dabei, die Zugriffsrechte auf das neue Computersystem mit den Daten der Empfänger von Hartz IV deutlich einzuschränken. Auch bei der Job-Börse werde strenger geprüft.

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Von
  • Jürgen Kuri

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) ist nach Angaben der Bundesregierung dabei, die Zugriffsrechte auf das neue Computersystem, das die Daten der Empfänger von Hartz IV verwaltet, deutlich einzuschränken. Auch bei der Job-Börse würden Zugangsberechtigungen strenger geprüft. Dies hat die Bundesregierung in ihrer jetzt veröffentlichten Antwort (PDF-Datei) auf eine Anfrage der Bundestagsfraktion der Grünen mitgeteilt. Die Behörde reagiere damit auf Berichte über eine Sicherheitslücke bei ihrem Stellenportal sowie auf Kritik des Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar an der Datenbank für Empfänger des Arbeitslosengelds II, die unter dem Namen "4-Phasen-Modell" (4-PM) neu eingeführt worden ist.

Wie viele Arbeitssuchende von der Datenschutzpanne bei der Job-Börse betroffen waren und für welche Zwecke die personenbezogenen Informationen verwendet wurden, entzieht sich laut dem Schreiben des federführenden Bundesarbeitsministeriums der Kenntnis der Regierung. Zuvor hatte es geheißen, dass jeder Interessent ohne Vorlage etwa eines Betriebsnummer oder eines Gewerbescheins sich bei dem Online-Stellenportal anmelden und Bewerberdaten begutachten könne.

Das Arbeitsressort führt dazu aus, dass sich wöchentlich etwa 1700 Arbeitgeber neu für das Web-Angebot registrieren ließen. Dessen vollumfängliche Nutzung sei nach Zusendung einer PIN möglich. Seit Ende Oktober würden nun alle neuen Interessenten überprüft. Die Angabe der Betriebsnummer der Firma sei aber weiter optional. "Soweit erforderlich" würde die potenzielle Arbeitgebereigenschaft durch weitere Nachfragen und gegebenenfalls die Anforderung entsprechender Nachweise kontrolliert. So seien bislang rund zwei Prozent neu angelegter Benutzerkonten wieder deaktiviert worden.


Ferner verweist die Bundesregierung darauf, dass ein Bewerberprofil keine "leistungsrechtlichen Daten" enthalte. Es würden sich auch nur zwei Prozent der Arbeitssuchenden für die Veröffentlichung ihrer Kontaktdaten entscheiden. In den übrigen Fällen könnten die Arbeitgeber potenzielle Bewerber über eine Postfachnachricht in der Online-Jobbörse, der sogenannten Call-me-Funktion, oder über die BA kontaktieren. Dabei würden dem Arbeitgeber weder Name noch weitere Kontaktdaten des Arbeitssuchenden bekannt. Wer Angebote für Jobs zur Verfügung stelle, müsse zudem eine Datenschutzerklärung abgeben und die Nutzungsbedingungen des Portals akzeptieren. Die Einhaltung der Bestimmungen werde regelmäßig auch vom Bundesdatenschutzbeauftragten überprüft.


Beim Vier-Phasen-Modell versichert das Arbeitsministerium, dass der Einblick in die Schlüsselgruppe Profile, Ziele und Strategie derzeit etwa 57.000 Mitarbeitern im Rechtskreis der Ausgabe von Hartz IV gestattet sei. Von diesem Monat an würden die Zugriffsrechte nun weiter "stark eingeschränkt", heißt es in der Antwort weiter. Künftig könnten mit den persönlichen Betreuern von Bewerbern sowie deren Vertretern "auf die im Rahmen des Vier-Phasen-Modells erhobenen Daten nur noch maximal 15 Mitarbeiter zugreifen ". Zudem würden lesende Zugriffe auf diese Daten vollständig protokolliert und somit nachvollziehbar gemacht. Für April 2010 seien weitere Anpassungen vorgesehen. Dabei gehe es um differenzierte Zugangsmöglichkeiten für Vermittlungskräfte, Mitarbeiter in den Eingangszonen und den Service-Centern sowie Führungskräfte.

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(jk)