Regulierungsbehörde verbietet 0190-Sparvorwahlen

Call-by-Call über Sparvorwahlen mit 0190- und 0900-Rufnummern ist laut Regulierungsbehörde nicht zulässig, die Betreiber müssen ihren Betrieb binnen drei Wochen einstellen.

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Von
  • Urs Mansmann

Die Regulierungsbehörde hat den Einsatz von 0190- und 0900-Rufnummern für Call-by-Call-Gespräche untersagt. Die entsprechenden Dienste müssen ihre Arbeit innerhalb von drei Wochen einstellen. Die Regulierungsbehörde stellte klar, dass Call-by-Call nur über die dafür vorgesehenen Vorwahlziffern 010xy und 0100xy angeboten werden darf. Offenbar will die Regulierungsbehörde in allen Bereichen für Ordnung sorgen. Vor einiger Zeit hatte sie bereits dem Missbrauch von Online-Einwahlnummern den Kampf angesagt.

Die Regulierungsbehörde begründet die Entscheidung mit Vorteilen für den Verbraucher: Sie sorge für Klarheit und Transparenz. Die bestehenden Angebote verstießen gegen das Gesetz und verwirrten den Verbraucher. Außerdem bestehe bei den Sparvorwahlen mit 0190- und 0900-Rufnummern die Gefahr, durch Verwählen einen teuren Mehrwertdienst anzuwählen.

Offenbar hatten auch die Telekom-Konkurrenten Sorge um ihre Einnahmen. Laut Regulierungsbehörde war ein weiterer Grund für das Vorgehen, dass "abweichend vom TKG faktisch auch andere Netzbetreiber als die Deutsche Telekom AG gezwungen (werden), ihren Kunden Carrier-Selection zu ermöglichen, wenn sie diesen den Zugang zu 0190er/0900er Rufnummern ermöglichen."

Für die Verbraucher werden die Preise nun zunächst steigen: 0190-Sparvorwahlen stellten bislang im Inland, zum Mobilfunk und zu zahlreichen Auslandszielen in vielen Fällen die günstigsten Angebote dar. Einige Anbieter von Call-by-Call boten ihre Dienste zusätzlich über 0190-Rufnummern zu günstigeren Preisen an. Ab einer bestimmten Leitungsauslastung verwiesen sie dann auf den regulären, teureren Dienst. (uma)