Patentverwerter IPCom gibt in UMTS-Rechtsstreit nach [Update]

Der deutsche Patentrechte-Verwerter IPCom hat sich verpflichtet, Nutzungsrechte für übernommene UMTS-Mobilfunkpatente nicht überteuert abzugeben. Damit endet ein mehr als zweijähriger Streit zwischen IPCom und Nokia. Von dem finnischen Konzern hatte die Firma zunächst 12 Milliarden Euro verlangt.

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Von
  • Peter-Michael Ziegler

Der deutsche Patentrechte-Verwerter IPCom hat sich verpflichtet, Nutzungsrechte für von der Robert Bosch GmbH übernommene UMTS-Mobilfunkpatente nicht überteuert abzugeben. Das teilte die EU-Kommission am Donnerstag in Brüssel mit. Damit endet ein mehr als zweijähriger Streit zwischen dem Unternehmen und Nokia.

Der Patent-Verwerter mit Sitz in Pullach, der inzwischen eine eigene Erklärung zur Einigung mit der EU-Kommission veröffentlicht hat (PDF-Datei), hatte die Patente im Jahr 2007 von Bosch gekauft. Die Techniken werden in Geräten genutzt, die den Mobilfunkstandard UMTS unterstützen. Als UMTS zum Standard gemacht wurde, hatte sich der damalige Lizenzinhaber Bosch verpflichtet, die Nutzungsrechte zu vernünftigen Bedingungen abzugeben.

Früheren Berichten zufolge soll IPCom jedoch allein vom finnischen Konzern Nokia 12 Milliarden Euro gefordert haben. Nachdem sich Nokia weigerte zu zahlen, wurden Gerichte und schließlich die EU-Kommission eingeschaltet. Eigenen Angaben zufolge umfasst das Portfolio von IPCom rund 160 Patentfamilien für den Mobilfunk mit insgesamt über 1000 Einzelpatenten. 35 Patentfamilien seien "standardessentiell" für GSM, GPRS, UMTS sowie für "folgende Generationen" heißt es bei IPCom.

Update: Die Geschäftsführer von IPCom, Bernhard Frohwitter und Christoph Schoeller, legen Wert auf die Feststellung, dass die Erklärung gegenüber der EU-Kommission, Nutzungsrechte für die von Bosch übernommenen UMTS-Mobilfunkpatente nicht überteuert abzugeben, kein Einlenken in den Rechtsstreitigkeiten mit Unternehmen wie Nokia oder auch HTC bedeute. Diese Erklärung stelle der Europäischen Kommission gegenüber lediglich noch einmal klar, "dass wir uns zur Lizenzvergabe unserer Patente auf FRAND-Basis verpflichten".

Nach dem FRAND-Grundsatz (Fair, Reasonable and Non Discriminatory terms) müssen Patente, die Grundlagen für Normen etwa im Mobilfunkbereich bilden, "Dritten zu gerechten, vernünftigen und nicht diskriminierenden Bedingungen offen stehen". Als die betreffenden Normen entwickelt wurden, war Bosch als Mitglied des Europäischen Instituts für Telekommunikationsnormen (ETSI) diese Verpflichtung eingegangen. "Wir haben immer nur um FRAND gebeten, nicht mehr und nicht weniger, und überlassen es gerne den Gerichten, wie hoch die Lizenzzahlungen sein sollen", erklärt Patentanwalt Bernhard Frohwitter.

Christoph Schoeller, der neben seiner Funktion als IPCom-Geschäftsführer auch Berater der Sozietät Frohwitter ist, fügt hinzu, dass man weder den Sinn der Beschwerde Nokias vor der Kommission verstehe, "noch dass Nokia unsere FRAND-Bestätigung jetzt öffentlich begrüßt – wir haben gegenüber der Kommission lediglich das bestätigt, was wir den zuständigen Gerichten schon seit Jahren erklärt haben." (pmz)