Neuseeland macht neuen Anlauf zu Internetsperren

Die neuseeländische Regierung hat erneut einen Gesetzesentwurf veröffentlicht, der eine "abgestufte Erwiderung" auf wiederholte Copyright-Verstöße bis hin zum Kappen von Netzzugängen festschreiben soll.

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Die neuseeländische Regierung hat erneut einen Gesetzesentwurf veröffentlicht, der eine "abgestufte Erwiderung" auf wiederholte Copyright-Verstöße bis hin zum Kappen von Netzzugängen festschreiben soll. Nachdem ein erster Anlauf zur Verabschiedung einer Regelung für ein entsprechendes "Three Strikes"-Verfahren nach heftigen Protesten im März gescheitert war, zeigte sich der federführende Wirtschaftsminister Simon Power dieses Mal zuversichtlich, eine "gangbare Lösung" gefunden zu haben. Man habe hart daran gearbeitet, einen "fairen, effektiven und glaubwürdigen Prozess zur Durchsetzung des Copyrights gegen illegale Peer-to-Peer-Filesharer" vorzuschlagen.

Konkret sieht die geplante Änderung des neuseeländischen Urheberrechts vor, dass Rechteinhaber von Internetprovidern zunächst das Aussenden von Warnhinweisen verlangen können. Sollte der ausgemachte illegal handelnde Nutzer nach drei Verwarnungen noch einmal bei rechtswidrigen Aktivitäten in Tauschbörsen erwischt werden, kann der Rechteinhaber vor einem gesonderten "Copyright-Tribunal" eine Strafe von bis zu 15.000 US-Dollar beantragen. Dazu ist der entstandene Schaden nachzuweisen. Wenn ernsthafte und andauernde Copyright-Verletzungen vorliegen, können Vertreter etwa der Unterhaltungsindustrie auch auf schärfere Sanktionen wie eine sechsmonatige Internetsperre drängen. Nutzer, denen die "digitale Guillotine" droht, dürfen eine ordentliche gerichtliche Anhörung verlangen, falls sie sich fälschlicherweise beschuldigt fühlen.

Den bereits im August ausgearbeiteten, aber erst jetzt vorgelegten Entwurf will die Regierung Anfang 2010 ins neuseeländische Parlament einbringen. Parallel sitzt Neuseeland mit am Tisch der abschließenden, nach wie vor hinter verschlossenen Türen stattfindenden Verhandlungen über ein sehr umstrittenes internationales Handelsabkommen gegen Produktfälschungen und Markenpiraterie. Auch in diesem geplanten Anti Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) wird im sogenannten Internet-Kapitel dem Vernehmen nach ein "Three Strikes"-Modell erwogen, was EU-Diplomaten aber kritisch sehen. Frankreich war hier bereits vorgeprescht und hatte im Herbst nach langen Auseinandersetzungen ein entsprechendes Gesetz für eine abgestufte Erwiderung durch alle Instanzen gebracht. (jk)