Urteil gegen Google Books in Frankreich

Das Tribunal de Grande Instance in Paris hat dem Google-Konzern in einer Entscheidung vom Freitag untersagt, Titel und Auszüge von urheberrechtlich geschützten Büchern ohne Erlaubnis einzuscannen und im Internet zu veröffentlichen. Den Klägern sprach das Gericht Schadensersatz in Höhe von 300.000 Euro zu.

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Von
  • Peter-Michael Ziegler

Dem US-Unternehmen Google schlägt in Frankreich wegen seiner Buchdigitalisierungsaktivitäten nicht mehr nur scharfer politischer Wind ins Gesicht – das einem deutschen Landgericht vergleichbare Tribunal de Grande Instance in Paris hat dem Konzern in einer Entscheidung vom Freitag jetzt untersagt, Bücher ohne Erlaubnis einzuscannen. Auslöser war eine Klage der Verlagsgruppe La Martiniere, die vom französischen Verlegerverband SNE und der Autorengruppe SGDL unterstützt wurde. Nachdem Google im Jahr 2005 angekündigt hatte, Auszüge von Werken französischer Verlage in sein Projekt Google Books aufzunehmen, zog La Martiniere im Namen seiner Tochterverlage dagegen vor Gericht.

Wegen Verstößen gegen das Urheberrecht verlangten die Kläger von Google insgesamt 15 Millionen Euro Schadensersatz sowie ein Zwangsgeld für jeden Tag, an dem das Unternehmen Auszüge ihrer Werke im Rahmen von Google Books veröffentlicht. Laut einem Bericht des Figaro stellten die Richter des Tribunal de Grande Instance nun fest, dass Google tatsächlich Urheberrechtsverletzungen begangen und den Klägern damit Schaden zugefügt habe. Allerdings korrigierte das Gericht die geforderten Schadensersatzansprüche deutlich nach unten: 300.000 Euro soll der US-Konzern den Klägern zahlen, weil Nutzer von Google Books Zugriff auf die Titelseiten von mehreren hundert Büchern sowie Auszüge daraus hatten.

Die Richter verhängten zudem ein Zwangsgeld in Höhe von 10.000 Euro pro Tag, sollte das Unternehmen die fraglichen Werke weiterhin in seinen Goole-Books-Beständen führen. Der Vorsitzende der Verlegervereinigung SNE, Serge Eyrolles, bezeichnete das Urteil als "großen Sieg über ein Unternehmen, das uns nicht respektiert hat". Eyrolles kündigte aber auch an, dass man bereit sei, mit Google zusammenzuarbeiten – jedoch nur dann, "wenn sie unser Urheberrecht beachten". Google-Anwalt Benjamin du Chauffaut bezeichnete die Entscheidung als "Rückschritt für Internet-Nutzer, denen der Zugang zur literarischen Welt und dem kulturellen Erbe Frankreichs verwehrt wird". Chauffauts Angaben zufolge wird Google Berufung gegen das Urteil einlegen. (pmz)