Einstweilige Verfügung gegen Google.de

Der Suchmaschinenbetreiber darf keine Werbeanzeigen für das Keyword "Preispiraten" schalten, wenn der Link auf die Domain Preisserver.de verweist.

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Das Landgericht Hamburg hat in einem Beschluss vom 14. November (Aktenzeichen 312 O 887/03) Google.de verboten, weiterhin Werbeanzeigen für das Keyword "Preispiraten" zu schalten, wenn der Link auf die Domain Preisserver.de verweist. Bei Nichtbefolgen droht eine Strafe von 250.000 Euro oder sechs Monate Ordnungshaft. Die Domain Preisserver.de wurde als Plagiat der Website Preispiraten.de gestartet. Inzwischen ist zwar das Layout geändert, aber wegen der Verletzung von Copyright und Markenrechten liegt eine einstweilige Verfügung gegen den Betreiber vor, der sich inzwischen nach Spanien abgesetzt haben soll.

Trotzdem schaltete der Betreiber von Preisserver.de bei Google AdWords-Anzeigen mit dem Keyword "Preispiraten". Bei der Suche nach "Preispiraten" tauchte folglich auch die Anzeige mit dem Link auf Preisserver.de auf. Auf einen ersten telefonischen Hinweis seitens des Inhabers der Rechte an Preispiraten, der Metaspinner GmbH reagierte man bei Google mit dem Hinweis, "da könne man nichts machen".

Daraufhin schickte Metaspinner über einen Anwalt einen Brief mit der Bitte, die fraglichen AdWords-Anzeigen zu entfernen und bei der Eindämmung der Rechtsverletzung behilflich zu sein. Das Google-Team schickte eine Standardantwort mit dem Hinweis, man sei nicht zuständig. Die Anfrage solle per E-Mail in die USA geschickt werden. Laut geltendem deutschen Recht ist die in Deutschland beheimatete GmbH aber sehr wohl zuständig.

Der nächste Schritt war eine schon schärfer formulierte Abmahnung. Google reagierte darauf mit einem Fax und schickte einen Fragenkatalog, in dem alle Punkte, die in dem Schreiben zu der Unterlassungserklärung genannt waren, noch einmal nachgefragt wurden. So verstrich die Frist. Der Fall weist merkliche Parallelen zu der Klage von Louis Vuitton auf, die erst vor wenigen Wochen in Frankreich verhandelt wurde. Dort wurde Google zu Schadenersatzzahlungen von 75.000 Euro an die Kläger verurteilt. Bei Google war für eine Stellungnahme niemand erreichbar. (anw)