Gericht: Keine Rundfunkgebühren für Internet-PC

Für ihren gewerblich genutzten PC mit Internet-Anschluss muss eine Diplomübersetzerin entgegen der Forderung des NDR keine Rundfunkgebühren zahlen. Das hat das Verwaltungsgericht Braunschweig entschieden. Rechtskräftig ist das Urteil allerdings noch nicht.

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Von
  • Jobst-H. Kehrhahn

Für einen Computer mit Internetanschluss sind nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Braunschweig keine Rundfunkgebühren zu zahlen. Der zuständige Richter hob in einem jetzt veröffentlichten Urteil vom 20. November (Az.: 4 A 188/09) Gebührenbescheide des NDR auf, nach denen eine Diplomübersetzerin für ihren beruflich genutzten Internet-PC Rundfunkgebühren zahlen sollte – und das, obwohl sie bereits Gebühren für ein Radio an ihrem Arbeitsplatz entrichtete.

Der NDR hatte argumentiert, dass gewerblich genutzte PCs gesondert anmelde- und gebührenpflichtig seien und Zweitgeräte nur dann von der Gebühr befreit seien, wenn sie privat genutzt würden. Der PC der Übersetzerin falle nicht unter diese Zweitgerätefreiheit, weil diese nur für den privaten Bereich gelte, die Klägerin den PC aber in anderen als den privat genutzten Bereichen bereithalte.

Dieser Argumentation folgte das Gericht nicht: Zum einen sei der Arbeitsplatz-PC ein gebührenbefreites Zweitgerät, da die Klägerin ja bereits Gebühren für ihr reguläres Radio zahle. Zum anderen müsse man nur für Geräte Gebühren zahlen, die zum Rundfunkempfang bereit gehalten werden. Dies treffe für den PC der Klägerin aber nicht zu, so das Gericht. Anders als bei herkömmlichen Rundfunkgeräten sei nicht davon auszugehen, dass ein Internet-PC regelmäßig auch tatsächlich zum Rundfunkempfang genutzt werde.

Im Gegenteil: Eine solche Nutzung sei im gewerblichen Bereich unüblich, denn "typischerweise werden PCs im beruflichen Bereich zur Kommunikation und Datenverarbeitung und gerade nicht zur Unterhaltung genutzt", heißt es in der Urteilsbegründung. Zudem stelle der NDR derzeit im Internet gar keinen "gebührenrechtlich relevanten Rundfunk zur Verfügung". Es sei fraglich, ob der NDR überhaupt ausreichend Sendekapazität vorhalte, um die Personen, "die sie mit der Rundfunkgebühr in Anspruch nehmen will, mit Webradio zu versorgen".

Der NDR verwies auf Rückfrage von heise online darauf, dass das Urteil nicht rechtskräftig sei und man in Berufung gehen werde. Weitere Stellungnahmen wolle man derzeit nicht abgeben.

Die Frage einer Rundfunkgebührenpflicht für PCs beschäftigt die deutschen Gerichte schon seit längerem. Die bisher ergangenen Urteile sind uneinheitlich:

(keh)