Datenschützer: Polizei kein GEZ-Ermittlungshelfer

Der sächsische Datenschutzbeauftragte kritisiert, dass GEZ-Mitarbeiter immer wieder versuchen würden, die Polizei als Ermittlungshelfer zu missbrauchen.

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Von
  • Jobst-H. Kehrhahn

Freie Mitarbeiter der GEZ haben keinen Anspruch auf Amtshilfe durch die Polizei. Das stellt der sächsische Datenschutzbeauftragte Andreas Schurig in seinem jüngsten Tätigkeitsbericht (Berichtszeitraum: 1.4.2007 bis 31.3.2009) klar. Sie seien weder Mitarbeiter einer Behörde noch für eine der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten vertretungsberechtigt.

In einem Fall hätten zwei freie GEZ-Mitarbeiter die Polizei gerufen, um die Personalien eines Kleingartenpächters feststellen zu lassen, berichtet Schurig. Sie hätten sich als Beschäftigte des MDR ausgegeben und behauptet, dass Ansprüche auf Rundfunkgebühren bestünden. Die Polizeibeamten glaubten ihnen und stellten im Beisein der Mitarbeiter der GEZ dessen Personalien fest.

Dies war jedoch unzulässig. Erst als der Datenschutzbeauftragte tätig wurde, habe die zuständige Polizeidirektion den Sachverhalt ausgewertet und eine entsprechende Handlungsanweisung erlassen. Diese stellt nun klar, dass Polizeibeamte GEZ-Mitarbeiter weder bei der Feststellung von Personalien unterstützen noch ihnen Auskünfte aus polizeilichen Informationssystemen erteilen dürfen. (keh)