Frankreich: Regierungskommission empfiehlt "Google-Steuer"

Um legale Online-Angebote im Bereich Musik, Film und Buch zu subventionieren, rät eine vom Kulturministerium eingesetzte Expertenkommission zur Besteuerung der Werbeeinnahmen von Google, Yahoo und anderen Internetanbietern.

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Von
  • Thomas Pany

Inhalte im Internet sollen nicht nur durch gesetzliche Sanktionen vor urheberrechtlichen Missbrauch geschützt werden, wie sie das sogenannte Hadopi-Gesetz vorsieht, sondern auch durch eine Verbesserung der legalen Angebote – so will es der französische Staatspräsident Sarkozy. Zu letzterem Zweck hat das französische Kulturministerium die Kommission Zelnik eingesetzt, die nun in einem Bericht 22 Vorschläge im Bereich Musik, Bücher und Filme vorstellt. Für besonderes Aufsehen in der Öffentlichkeit sorgt dabei der Vorschlag, die Suchmaschine Google zu besteuern.

Wie die Zeitung Libération berichtet, spricht Jacques Toubon, ehemaliger Kulturminister und Mitglied der Kommission, eindeutig von einer "Google-Steuer", da sich das Vorhaben vor allem an der amerikanischen Suchmaschine orientiert, allerdings sollen auch andere internationale Internet-Portale wie MSN oder Yahoo in die Pläne einbezogen werden. Die Idee besteht darin, die Internet-Werbeeinnahmen dieser Portale, die einen Sitz in Europa haben, zu besteuern. Selbst wenn der Betreiber, wie im Fall Google, seinen europäischen Hauptsitz in Irland habe, was zähle, so die Zeitung, sei, wenn der Internetnutzer, der auf einen Werbebanner oder einen gesponserten Link klickt, sich in Frankreich befindet.

Laut Jacques Toubon will man damit der "grenzenlosen Bereicherung ohne Gegenentschädigung" ein Ende setzen. Nach Vorstellungen von Guillaume Cerutti, Chef von Sotheby's in Frankreich, und ebenfalls führendes Kommissionsmitglied (der dritte im Bunde, der Namensgeber der Kommission, Patrick Zelnik, war Musikproduzent u. a. auch von Carla Bruni), kommt es dem Betreiber zu, die entsprechenden Abrechnungen aufzustellen. Google und die anderen Internetportale hätten demnach die Pflicht, ihre Werbeeinnahmen zu deklarieren. Der Steuersatz soll zwischen 1 und 2 Prozent liegen.

Die Hürden für eine solche Gesetzgebung dürften allerdings beträchtlich sein. Darüber hinaus schlägt die Kommission vor, dass der französische Staat die Internetprovider ebenfalls mehr zur Kasse bittet. Auch wenn das Wort Steuer hier nicht wörtlich erwähnt werde, schreibt Libération, laufe der entsprechende Vorschlag auf eine Neuregelung der Mehrwertsteuer hinaus, welche die Provider zu entrichten hätten.

Die "Google-Steuer" und die zusätzlichen Gelder von den Providern, die letztlich von den Kunden bezahlt werden, wie der Chef der "Fédération Française des Télécoms" betont, sollen Mittel in Höhe von 50 Millionen Euro in diesem Jahr und 35 bis 40 Millionen Euro in den nächsten Jahren zur Verfügung stellen. Damit sollen die Vorschläge zum verbesserten "legalen Angebot" von Online-Content finanziert werden.

Zu den wichtigsten Vorschlägen gehört die Schaffung einer Art Scheckkarte für den Online-Einkauf von Musik (La Carte "Musique en Ligne"). Sie nach Vorbild der "Chèques Restaurant" (vergleichbar mit Essensmarken in Deutschland) funktionieren – bei 50 Euro Nennwert steuert der Staat 20 Euro bei. Die Gesamtkosten werden auf etwa 25 Millionen Euro veranschlagt. Fünf Millionen Euro sollen einer PR-Kampagne zugunsten der legalen Angebote der Musikindustrie im Netz zugute kommen und mit 12 Millionen Euro Steuererleichterung will man der Schallplattenindustrie unter die Arme greifen. ()