Schwere Bedenken gegen Ausschnüffelung der Nutzer bei Copyright-Verstößen

Der von der Medienindustrie geforderte Auskunftsanspruch von Rechteinhabern gegen Provider könnte den E-Commerce gravierend behindern; außerdem bestünden verfassungsrechtliche Bedenken, meinen Rechtsexperten.

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Der von der Medienindustrie vehement geforderte Auskunftsanspruch von Rechteinhabern gegen Provider könnte den E-Commerce gravierend behindern, würde tief in die Privatsphäre der Nutzer eingreifen und das Zivilrecht überstrapazieren. Dies sind die Kernpunkte einer Stellungnahme, die das Institut für Rechtsfragen der Freien und Open Source Software (ifrOSS) an das Bundesjustizministerium geschickt hat. Das Ministerium arbeitet gerade unter Hochdruck am Referentenentwurf für die zweite Reformstufe des Urheberrechts. Die Hausherrin, Brigitte Zypries, hatte dabei jüngst im Einklang mit dem "Forum der Rechteinhaber" die Frage aufgeworfen, ob Provider künftig Vertretern der Musik- oder Filmindustrie Auskunft über die Personen hinter einer IP- oder E-Mail-Adresse ohne Umweg über die Strafverfolgungsbehörden geben sollten.

Dagegen sprechen laut den Rechtsexperten des ifrOSS eine Reihe von Gründen. Zum einen würde ein solches Sonderrecht die datenschutzrechtliche Position der Netzbürger komplett unterwandern und der vom Teledienstedatenschutzgesetz geforderten Möglichkeit zur anonymen oder pseudonymen Nutzung von Online-Angeboten zuwiderlaufen. Denn Sinn machen würden "angesichts der Menge der anfallenden Daten innerhalb des elektronischen Verkehrs" nur "automatisierte Verfahren" zur Identifizierung der Nutzer, erläutert Carsten Schulz vom ifrOSS. Damit werde es den Rechteinhaber möglich, diese begehrten Informationen "zu sammeln, zu bündeln und nach bestimmten Kriterien auszuwerten." Sie könnten Verhaltensprofile einzelner und Bezugsprofile zwischen verschiedenen Teilnehmern am Datenverkehr erstellen. Eine konkrete Rechtsverletzung würde so Tür und Tor öffnen für eine allgemeine Beschnüffelung der Nutzer. Im Zweifelsfall, warnt Schulz, könnte "der gesamte Bereich der Individualkommunikation umfassend überwachbar" und "selbst der Bestand an technisch geschützten Daten auf einzelnen Rechnern bei jeder Einwahl in elektronische Datennetze überprüft werden".

Dies sei besonders bedenklich, da die Erhebung der Identifikationsdaten zur Geltendmachung des Auskunftsanspruchs nicht in allen Fällen fehlerfrei erfolge. IP- und E-Mail-Adressen lassen sich im Netz leicht fälschen. In den USA sind bei entsprechenden Verfahren daher bereits erhebliche Zweifel aufgetreten, ob Angeklagte beispielsweise Tauschbörsen zu den von den Rechteverwertern angegebenen Zeitpunkten überhaupt nutzten. Angesichts zunehmender Sorgen der Netzbürger über Vertrauen, Privatsphäre und Sicherheit beim Gebrauch des Internet könnten die Auskunftsansprüche zusammen mit dem skizzierten Spionagepotenzial so auch "das Vertrauen des Nutzers in den elektronischen Geschäftsverkehr insgesamt und nachhaltig schwächen", fürchtet das ifrOSS.

Auf die Zugangsanbieter käme zudem eine Kostenlawine zu, beten die Juristen weitere Schwachpunkte der diskutierten Regelung vor. Gehe man davon aus, dass die Provider die gewünschten Personendaten "auch im Interesse ihrer Nutzer und unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Belange" erst nach einer ausreichenden Prüfung der vorgelegten Beweise herausgeben würden, "bedarf dies umfangreicher personeller Ressourcen und der Zurverfügungstellung einer geeigneten Infrastruktur."

Weitere Punkte, die gegen die gesonderten Auskunftsrechte sprechen: Das deutsche Zivilrecht kennt derart weitgehende Regelungen bisher nicht, merken die Rechtsexperten an. Es bestünden daher verfassungsrechtliche Bedenken, dass der für das Privatrecht gefundene Interessenausgleich "langfristig ausgehöhlt wird". Bisher würden private Unternehmen gerade nicht zum "Ermittler in fremder Sache" degradiert, um auch die "Entfaltung einer freien Gesellschaft" zu fördern. Zudem stünden den Rechtsinhabern bereits mit dem im "ersten Korb" der Urheberrechtsnovelle umgesetzten rechtlichen Schutz für Kopierschutzsysteme "wirksame Mittel zur Verfügung", um den so genannten Raubkopierern im nichtgewerblichen Bereich entgegenzusteuern. (Stefan Krempl) / (jk)