Keine Erkenntnisse über Effizienz der Videoüberwachung in Berliner U-Bahnen

Über zwei Jahre nach dem Ausbau der Videoüberwachung bei den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) kann der Senat allgemeine Auswirkungen auf die Kriminalitätsentwicklung nicht aufzeigen, der "Fahndungsdruck" habe aber zugenommen.

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Über zwei Jahre nach dem Ausbau der Videoüberwachung bei den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) kann die Landesregierung die allgemeinen Auswirkungen auf die Kriminalitätsentwicklung nicht aufzeigen. Seit November 2007 kann die Polizei der Hauptstadt in einem Zeitraum von 24 Stunden Aufnahmen aus den Kameras in U-Bahnen, Bahnhöfen, Straßenbahnen oder Bussen anfordern. Welche Rolle diese Videoüberwachung bei Veränderungen in der Straftatenbelastung spielt, "ist bisher polizeilich nicht einzuschätzen", schreibt Innensenator Ehrhart Körting in einer jetzt vorliegenden Antwort auf eine Anfrage der Grünen im Abgeordnetenhaus. "Vorher-Nachher-Untersuchungen konnten bisher nicht durchgeführt werden". Einen umfangreicheren Evaluationsbericht wolle man bis Ende Januar fertig stellen.

Zugleich betonte der SPD-Politiker, dass die Auswertung des aufgezeichneten Materials durch Sicherheitsbehörden von Januar bis Ende November 2009 "bereits 325 Täteranhalte" erbracht und in 124 Fällen die Ermittlung oder Identifizierung von Verdächtigen unterstützt habe. Letzteres war im Vorjahr 141 mal der Fall bei 246 gewonnenen Tatverdachten. Weiter hebt Körting hervor, dass mit Daten aus der Videoüberwachung "der Fahndungsdruck auf Täter bei schweren oder öffentlichkeitswirksamen Straftaten erhöht werden kann". So hätten sich etwa Täter, die einen Unbeteiligten Ende 2008 schwer in einem U-Bahnhof verletzten, nach der Veröffentlichung aufgezeichneter Bilder gestellt. Die derzeitige Nutzung der Kameras werde aber dadurch eingeschränkt, "dass die eingesetzte Technik zum Teil veraltet" sei. Die Polizei unterstütze daher das BVG-Musterprojekt zur "Modernisierung" der Videoüberwachung am Kottbusser Tor in Kreuzberg. (vbr)