US-Richter weist Klagen gegen NSA-Lauschprogramm ab

Ein US-Bundesrichter im Bezirk Nordkalifornien hat in zwei Fällen die individuelle Betroffenheit der Kläger von geheimdienstlichen Überwachungsmaßnahmen ohne richterliche Anordnung nicht anerkannt.

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Vaughn Walker, Bundesrichter im Bezirk Nordkalifornien, hat zwei Klagen gegen geheimdienstliche Überwachungsmaßnahmen in den USA ohne richterliche Anordnung nach dem 11. September 2001 zurückgewiesen. Die Antragsteller hätten ihre individuelle Betroffenheit durch das von der National Security Agency (NSA) betreute Abhörprogramm nicht glaubhaft machen können, schreibt der Richter in seiner Ende der Woche veröffentlichten Entscheidung (PDF-Datei). Die "spezielle Verletzung" von Grundrechten sei nicht herausgearbeitet worden, sondern nur ein "allgemeiner Missstand".

Die Klagen waren von Bürgern in San Francisco und New York erhoben und bei dem kalifornischen Bundesgericht zusammengeführt worden. Die US-Regierung hatte Walker im November aufgefordert, die Fälle nicht zu verfolgen. Sie befürchtete, dass bei einer Verhandlung Staatsgeheimnisse offenbart werden könnten.

Die Electronic Frontier Foundation (EFF), die die klagenden Kunden des US-Telekommunikationskonzerns AT&T unterstützte, zeigte sich enttäuscht über den Beschluss. US-Bürger würden damit ihrer rechtlichen Möglichkeiten beraubt, ihre Rechte auf Gewährleistung ihrer Privatsphäre gegenüber der Regierung einzuklagen, monierte die Bürgerrechtsorganisation. Besonders alarmierend an der Entscheidung sei das von ihr ausgehende Signal, dass der Staat offenbar nicht zur Rechenschaft gezogen werden könne, solange er "alle Amerikaner belausche". Auch wenn eine solche "Massenüberwachung" klar illegal und nicht verfassungskonform sei, würden die Gerichte eine Überprüfung ablehnen. Dabei seien Beweise für die Abhörmaßnahmen und die Mithilfe von AT&T beigelegt worden. Die EFF plant, gegen den Beschluss Widerspruch einzulegen. (anw)