Die Linke will Websperren-Gesetz aufheben

Die Bundestagsfraktion will mit einem Gesetzesentwurf die Zugangsbeschränkungen in Kommunikationsnetzen kippen.Technische Maßnahmen durch Diensteanbieter, die darauf abzielten, den Zugang u. a. zu Webseiten "systematisch oder anlassunabhängig zu erschweren oder zu unterbinden", sollen für unzulässig erklärt werden.

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Die Bundestagsfraktion der Linken hat einen Gesetzesentwurf verabschiedet, mit der die vom Parlament im Sommer zunächst beschlossenen Zugangsbeschränkungen in Kommunikationsnetzen gekippt werden sollen. Die Oppositionspartei will mit dem heise online vorliegenden Papier das auch in der schwarz-gelben Regierungskoalition umstrittene Zugangserschwerungsgesetz komplett kippen. Vorrang gegenüber Web-Sperren soll im Kampf gegen kinderpornographische Inhalte im Internet der Grundsatz des schnellstmöglichen Löschens haben. Dieser Ansatz steht im Einklang mit den Zielen des Koalitionsvertrags von CDU/CSU und FDP.

Seit November prüft Bundespräsident Horst Köhler (CDU) das Zugangserschwerungsgesetz im Detail auf Verfassungskonformität. Konkret haben die Linken bei ihrem Entwurf daher das Instrument eines sogenannten Mantelgesetzes gewählt, um beide derzeit in Frage kommenden Entwicklungen des offenen Verfahrens zu berücksichtigen. Für den Fall, dass Köhler das Vorhaben nicht unterschreibt und ausfertigt, soll Artikel 1 des Aufhebungsgesetzes greifen. Er sieht vor, dass eine Änderung des Telemediengesetzes (TMG) in Kraft tritt.

Demnach sollen "technische Maßnahmen durch Diensteanbieter", die darauf abzielen, den Zugang zu Webseiten oder vergleichbaren Telemedienangeboten "systematisch oder anlassunabhängig zu erschweren oder zu unterbinden", für unzulässig erklärt werden. Das Zugangserschwerungsgesetz muss somit laut der Fraktion nicht weiter verfolgt werden. Die Formulierung soll zugleich dafür sorgen, dass die zwischen fünf großen Providern und dem Bundeskriminalamt (BKA) geschlossenen "freiwilligen" Sperrverträge nicht greifen können.

Segnet der Bundespräsident das Zugangserschwerungsgesetz doch noch ab, soll dieses gemäß Artikel 2 der Initiative der Linken formell durch den Bundestag aufgehoben werden. Dieser Schritt soll nach Verkündung des Gesetzes im Bundesgesetzblatt, aber vor seinem Inkrafttreten erfolgen.

Zur Begründung greift die Oppositionspartei vor allem auf einen Entschließungsantrag (PDF-Datei) der FDP-Bundestagsfraktion zur Ungeeignetheit des Zugangserschwerungsgesetzes vom Juni 2009 zurück. Demnach muss grundsätzlich die Löschung kinderpornographischer Dateien bei den Inhalteanbietern selbst mit Hilfe bestehender strafrechtlicher Verfahren Vorrang haben. Sollte dieser Ansatz nicht praktikabel sein, habe eine Löschung bei den Host-Providern zu erfolgen. Zugangssperren würden dagegen "keinen effektiven Schutz gegen die Bereitstellung kinderpornographischer Angebote" darstellen und in der Regel als reine "Placebo-Lösungen" fungieren. Zudem sei zu befürchten, dass eine einmal errichtete Sperr-Infrastruktur auf andere Inhalte ausgedehnt werde.

Die FDP-Bundestagsfraktion will das von ihr ungeliebte Sperrgesetz ebenfalls kippen. Ein konkreter Vorstoß in diese Richtung steht aber noch aus. Ähnlich sieht es bei der SPD nach einer Kehrtwende und den Grünen aus. Innerhalb der Bundesregierung war die Meinungsbildung zum weiteren Umgang mit dem Zugangserschwerungsgesetz war laut Bundesfamilienministerium vor Kurzem "noch nicht abgeschlossen". Am heutigen Mittwochvormittag konnten sich weder das Bundesjustiz- noch das Familienministerium zu ihren aktuellen Plänen in diesem Bereich äußern. (jk)