5G-Netz: Kartellamt ermittelt gegen Vodafone wegen potenzieller 1&1-Behinderung

Das Bundeskartellamt prüft die schweren Vorwürfe von 1&1, wonach Vodafone dem neuen Netzbetreiber die Mitnutzungsmöglichkeit von Funkturmmasten erschwert habe.

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(Bild: Iaremenko Sergii/Shutterstock.com)

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Die schweren Anschuldigungen, die der Netzbetreiber 1&1 im Februar gegen Vodafone vorgebracht hat, beschäftigen nun das Bundeskartellamt. Die Bonner Behörde kündigte am Freitag an, die von der Mobilfunksparte von 1&1 eingereichte Beschwerde gegen den Konkurrenten zu prüfen und in dem Fall zu ermitteln. Das United-Internet-Tochterunternehmen wirft dem Mobilfunk-Marktführer vor, den Ausbau des neuen 5G-Netzes von 1&1 massiv zu behindern. Die mit Vodafone verbundene Vantage Towers habe eine Mitnutzung von Funkturmmasten deutlich erschwert, die vereinbarten Ausbauziele "nahezu vollständig verfehlt" und so gegen deutsche und europäische Kartellrechtsvorschriften verstoßen.

Im Frühjahr 2021 haben 1&1 und Vantage Towers vertraglich eine Mitnutzung einer größeren Zahl an Standorten vereinbart, erläutert das Kartellamt. Die Bereitstellung der zugesagten 3800 Antennen habe sich allerdings im Laufe des Jahres 2022 massiv verzögert. Zum Jahreswechsel 2022 hatte 1&1 gerade einmal fünf 5G-Antennenstandorte, teilweise auf Vantage-Towers-Immobilien. Nur drei davon waren in Betrieb. Ende vorigen Jahres erstellte die ehemalige Funkturmsparte von Vodafone, bei der die Konzernmutter auch nach einem Börsengang zunächst Mehrheitsaktionär geblieben ist, zwar einen neuen 5G-Ausbauplan für 1&1. Im Februar teilte sie aber mit, diesen ebenfalls nicht umzusetzen.

Die Nutzung der vorgesehenen Standorte "ist ein wesentlicher Faktor für den für dieses Jahr beabsichtigten Start des eigenen Mobilfunknetzes von 1&1", weiß das Kartellamt. Das Unternehmen habe 2019 erstmals ein Frequenzspektrum ersteigert und sei angetreten, sich als vierter deutscher Netzbetreiber zu etablieren. Dabei unterliegt 1&1 einer an den Frequenzerwerb gekoppelten staatlichen Ausbaupflicht. Die Bundesnetzagentur prüft in einem separaten Verfahren momentan die Verhängung eines Bußgeldes gegen den United-Internet-Ableger, da das Unternehmen die Versorgungsauflage aus der Auktion von 2019 zur Inbetriebnahme von 1000 5G-Basisstationen nicht fristgerecht erreicht hat.

Gegenstand der Untersuchungen des Kartellamts ist, "ob das unternehmerische Verhalten von Vantage Towers und Vodafone auf 'Zulieferseite' nach den Maßstäben des deutschen und europäischen Kartellrechts zu beanstanden sein könnte". Vantage Towers vertreibe und verwalte das aus dem Vodafone-Konzern ausgegliederte Portfolio an bestehenden Mobilfunkstandorten. In Deutschland handle es sich dabei um 19.400 Plätze für Antennen. Die Standorte würden weiterhin von Vodafone als Hauptmieter genutzt und seien damit wesentlicher Bestandteil des deutschen Mobilfunknetzes des Marktführers. Das Geschäftsmodell von Vantage Towers sehe es jedoch grundsätzlich vor, Flächen zur Antennenmontage auch an andere Mobilfunknetzbetreiber zu vermieten.

Marktmächtige und marktbeherrschende Unternehmen dürften andere Firmen "nicht unbillig behindern", betonte der Präsident des Bundeskartellamts, Andreas Mundt. "Wir werden uns insofern genau ansehen, ob es gute Gründe für eine Verzögerung bei der Bereitstellung von Antennenstandorten für 1&1 gibt." Prinzipiell sei der beabsichtigte Markteintritt von 1&1 als vierter Mobilfunknetzbetreiber in Deutschland "aus wettbewerblicher Sicht zu begrüßen". Vodafone hatte die Anschuldigungen des jungen Wettbewerbers im Februar "mit Verwunderung zur Kenntnis genommen" und den Vorwurf der Behinderung "entschieden" zurückgewiesen. Sollten sich die Wettbewerbshüter oder andere Behörden der Sache annehmen, "werden wir selbstverständlich eng mit ihnen zusammenarbeiten", betonte ein Konzern-Sprecher. Darüber hinaus wollte Vodafone den Vorgang damals nicht kommentieren.

(bme)