Nach Binance: US-Börsenaufsicht SEC verklagt jetzt auch Coinbase

Die US-Börsenaufsicht SEC legt nach: Auf die Klage gegen die weltgrößte Kryptobörse Binance folgt nun eine gegen den US-Krypto-Platzhirschen Coinbase.

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Ein Smartphone zeigt den Schriftzug "coinbase", davor liegen güldene Münzen; eine davon zeigt das Bitcoin-Logo

(Bild: Burdun Iliya/Shutterstock.com)

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Nach der Klage gegen die weltgrößte Kryptowährungsbörse Binance zieht die US-Börsenaufsicht SEC nun auch gegen den großen US-Anbieter Coinbase vor Gericht. Coinbase habe Kryptoanlagen zum Handel angeboten, die die SEC als Wertpapiere einstufe und die vom Unternehmen entsprechend hätten registriert werden müssen, hieß es in der am Dienstag beim US_Bundesbezirksgericht für das südliche New York eingereichten Klageschrift (SEC v. Coinbase et Coinbase Global, Az. 1:23-cv-04738). Zudem habe Coinbase Börsen-, Broker-Dealer- und Clearinghouse-Funktionen vermischt und unrechtmäßig angeboten, sagte SEC-Vorsitzender Gary Gensler.

"Durch die mutmaßlichen Versäumnisse von Coinbase werden den Anlegern wichtige Schutzmaßnahmen vorenthalten, darunter Regeln zur Verhinderung von Betrug und Manipulation, ordnungsgemäße Offenlegung, Schutzmaßnahmen gegen Interessenkonflikte und routinemäßige Kontrollen durch die SEC", führte Gensler auf Twitter aus. Das zivilrechtliche Verfahren ist nicht zu verwechseln mit dem Strafverfahren gegen einen ehemaligen Coinbase-Mitarbeiter wegen Krypto-Insiderhandels.

Zudem wirft die SEC Coinbase jetzt vor, seinen Staking-Dienst nicht behördlich registriert zu haben. Kryptobörsen treten bei so einem Service als Mittelsmann für Kunden auf, die Geld in die verzinsten Staking-Mechanismen verschiedener Coins einzahlen wollen. Die technische Abwicklung übernimmt dann die Börse gegen einen Abschlag vom Ertrag. Staking ist ein alternatives Verfahren zum stromhungrigen Mining, um eine Blockchain zu validieren.

Eine Stellungnahme von Coinbase lag zunächst nicht vor. Bereits im März hat sich das Unternehmen in einem Blogbeitrag kämpferisch gegeben, angesichts des Erhalts einer sogenannten "Wells notice" von der SEC. Das ist eine Mitteilung, mit der die Behörde ihre Klageabsicht bekundet. "Wir haben die SEC um vernünftige Kryptoregeln für Amerikaner gebeten. Stattdessen bekamen wir rechtliche Drohungen", erklärte Coinbase damals. Man sei von der Rechtmäßigkeit der angebotenen Vermögenswerte und Dienstleistungen überzeugt und begrüße auch rechtliche Verfahren, die zeigten, dass die SEC nicht "fair oder vernünftig" gehandelt habe.

Die Aktie des Unternehmens brach am Dienstag zeitweise um über 15 Prozent ein. Auf dem Kryptomarkt zeigte die SEC-Klage gegen Coinbase keine größeren Auswirkungen. Zuvor hatte aber die SEC-Klage gegen die Börse Binance und ihren Gründer Changpeng Zhao für einen Kursrutsch gesorgt.

Die SEC wirf Binance vor, Anlegergelder missbraucht, als nicht registrierte Börse operiert und eine Reihe von US-Wertpapiergesetzen verletzt zu haben. In der Klage werden dreizehn Anschuldigungen gegen das Unternehmen erhoben. Unter anderem wird Binance beschuldigt, Kundengelder in Milliardenhöhe gemischt und an eine separate, von Binance-CEO Zhao kontrollierte Firma umgeleitet zu haben. SEC-Chef Gensler sprach von einem umfangreichen "Netz von Täuschungen". Binance betonte, von Anfang an aktiv mit der SEC kooperiert zu haben und kündigte an, sich entschieden zu verteidigen.

Bereits im März hat die US-Kapitalmarktbehörde CTFC Zivilklage gegen Binance erhoben. Der Vorwurf: Die Kryptobörse soll Terrorfinanzierung und Geldwäsche bewusst ermöglicht und Beweise automatisch vernichtet haben.

(axk)