Verbraucherschützer scheitern mit Klage gegen Spielehersteller

Der Bundesgerichtshof hat eine Klage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen gegen die Lizenzbedingungen eines Spieleherstellers abgewiesen. Dieser koppelt im Onlinevertrieb verkaufte Titel fest an ein Benutzerkonto.

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Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) ist mit einer Klage gegen das Lizenzierungsmodell eines US-Spieleherstellers beim Bundesgerichtshof (BGH) abgeblitzt. Die Verbraucherschützer halten das Lizenzierungsmodell, bei dem online heruntergeladene Spiele dauerhaft an ein bestimmtes Benutzerkonto gebunden sind, für eine unangemessene Benachteiligung des Kunden. Dieser könne das erworbene Spiel dann nicht verschenken oder weiterverkaufen. "Der Kunde zahlt und muss dann die gleichen Rechte haben, wie er sie beim Kauf einer CD oder DVD im Geschäft hätte", erklärte eine Sprecherin gegenüber dpa den Standpunkt der Verbraucherschützer.

Die Kammer des BGH sieht das anders und wies die Klage ab (I ZR 178/08). Das teilte die Anwaltskanzlei des US-Unternehmens am Freitag mit und wertete das Urteil als grundsätzliche Bestätigung des Lizenzierungsmodells. "Die Entscheidung der Karlsruher Richter schafft endlich Rechtssicherheit für Anbieter und Nutzer im Online-Vertrieb von Medien", erklärte Rechtsanwalt Georg Fechner. Von einem Grundsatzurteil will der vzbv unterdessen nicht sprechen und erst die Begründung des Gerichts abwarten.

Der vzvb hatte drei Spielehersteller bereits im Januar 2007 wegen ihrer Lizenzbedingungen abgemahnt. Damals ging es unter anderem um Klauseln, die das Anfertigen einer privaten Kopie der Spieledatenträger untersagten. Darin sahen die Verbraucherschützer einen Verstoß gegen das Urheberrecht. (vbr)