Bundespräsident unterzeichnet Websperren-Gesetz

Nachdem die Bundesregierung die geforderten ergänzenden Informationen zum Zugangserschwerungsgesetz geliefert hat, geht Köhler davon aus, dass sie Kinderpornografie "effektiv und nachhaltig" bekämpft.

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Bundespräsident Horst Köhler hat heute das "Gesetz zur Bekämpfung von Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen" unterzeichnet. Laut Mitteilung bestanden "keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken, die ihn an einer Ausfertigung gehindert hätten". Der Bundespräsident gehe davon aus, dass die Bundesregierung entsprechend ihrer Stellungnahme vom 4. Februar 2010 nunmehr "auf der Grundlage des Zugangserschwerungsgesetzes" Kinderpornographie im Internet effektiv und nachhaltig bekämpft.

Das Gesetz lag Köhler seit vorigem Sommer zur Unterschrift vor. Im November wurde bekannt, dass der Bundespräsident es überprüfen wolle und die Bundesregierung um "ergänzende Informationen" gebeten habe. Daraufhin hatte das Bundeskanzleramt Köhler mitgeteilt, dass sie die im Zugangserschwerungsgesetz vorgesehenen Websperren nicht weiterverfolgen und stattdessen den Versuch, Kinderpornos auf den Servern direkt zu entfernen, gesetzlich festschreiben wollen. Die Bundestagsfraktion der Grünen reagierte darauf mit einem Entwurf zur Aufhebung des Websperren-Gesetzes. (anw)