Termin zur Verkündung des Urteils zur Vorratsdatenspeicherung steht

Das Bundesverfassungsgericht will am 2. März seinen lange erwarteten Richtspruch zur verdachtsunabhängigen Protokollierung elektronischer Nutzerspuren bekannt geben.

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Das Bundesverfassungsgericht will am 2. März sein lange erwartetes Urteil zur Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten bekannt geben. Das weitere Schicksal der umstrittenen und auch von der Hightech-Branche kritisch gesehenen gesetzlichen Bestimmungen zur verdachtsunabhängigen Protokollierung elektronischer Nutzerspuren könnte somit just zum Beginn der Computermesse CeBIT besiegelt werden. Gegen die sechsmonatige Aufbewahrung von Verbindungs- und Standortdaten haben zahlreiche Vertreter von Parteien und Interessenvereinigungen sowie unter Koordination des Aktionskreises Vorratsdatenspeicherung über 34.000 Bürger Verfassungsbeschwerde erhoben.

Bei der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe Mitte Dezember kamen schwere verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Maßnahme zur Sprache. Insgesamt lagen gut 60 Verfahren exemplarisch auf dem Tisch. Die Richter selbst stellten viele kritische Fragen an die Experten. Organisationen wie den Chaos Computer Club (CCC), dessen Sachverständige ein Gutachten für das Bundesverfassungsgericht erstellten, setzen daher darauf, dass das Gericht schon die Erhebung der Telekommunikationsdaten untersagen wird. Bislang hat es allein den Zugriff darauf durch Sicherheitsbehörden stark eingeschränkt. Es ist aber auch denkbar, dass Karlsruhe bei dieser Linie bleibt oder den Fall aufgrund der EU-Vorgaben zur Vorratsdatenspeicherung zunächst dem Europäischen Gerichtshof zur Prüfung vorlegt. (anw)