Streit um Urheberrechtsabgaben auf PCs geht weiter

Der Branchenverband Zitco untersagt der Zentralstelle für private Überspielungsrechte per einstweiliger Verfügung vorerst, einen Tarif für die Abgabe auf PCs aufzustellen .

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Von
  • Florian Müssig

Nachdem sich die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) Mitte Januar mit dem Teil der deutschen PC-Hersteller, die sich zum Bundesverband Computerhersteller e.V. (BCH) zusammengeschlossen haben, über Urheberrechtsabgaben auf PCs einigen konnte, schlägt ein anderer Teil zurück: Das Oberlandesgericht München hat gestern auf Antrag des Zentralverbands Informationstechnologie und Computerindustrie (Zitco) unter dem Aktenzeichen 6 WG 6/10 eine einstweilige Verfügung gegen die ZPÜ erlassen.

Gemäß dieser einstweiligen Verfügung, die heise resale vorliegt, ist es der ZPÜ unter Androhung von Ordnungsgeld oder Ordnungshaft untersagt, einen Tarif für die Abgabe auf PCs aufzustellen und/oder diese im Bundesanzeiger zu veröffentlichen, ohne dass zuvor eine empirische Untersuchung zur maßgeblichen Nutzung von PCs für die Herstellung von Kopien zum Privatgebrauch vorliegt.

Laut Zitco haben sich Vertreter des eigenen Verbands sowie der ZPÜ am 15.2.2010 in Berlin getroffen, um unabhängig von der Einigung zwischen ZPÜ und BCH Verhandlungen zur Urheberrechtsabgabe auf PCs zu führen. Im Rahmen dieses Treffens teilte die ZPÜ mit, dass sie an einem Tarif arbeite und diesen bereits in den nächsten Tagen im Bundesanzeiger veröffentlichen und damit rechtsgültig machen werde. Das OLG München folgte mit der einstweiligen Verfügung der Argumentation von Zitco, dass die ZPÜ dadurch die Vertragsverhandlungen rechtswidrig torpedieren würde.

Das Festsetzen eines Tarifs sei erst dann zulässig, wenn sich die ZPÜ mit allen Verhandlungspartnern auf eine Abgabe einigen würde; im Falle eines Scheiterns der Verhandlungen sei die Entscheidung eines Schiedsstellenverfahren abzuwarten. Ein solches Schiedsstellenverfahren läuft derzeit bereits zwischen dem Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (Bitkom) und der ZPÜ; in seinem Rahmen soll auch eine empirische Untersuchung durchgeführt werden. Die direkten Verhandlungen zwischen Bitkom und ZPÜ wurden übrigens bereits Mitte 2008 abgebrochen – es kann also durchaus noch dauern, bis die Urheberrechtsabgabe für PCs in trockenen Tüchern ist. (mue)