Softwarepatente, Berufsbehinderungen und Beethoven-Sonaten

Auf einem Parlamentarischen Abend des Fördervereins für eine freie informationelle Infrastruktur (FFII) gaben Software-Entwickler Einblicke in den täglichen Patentfrust.

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Der Förderverein für eine freie informationelle Infrastruktur (FFII), der seit Jahren im Namen zahlreicher Programmierer und mittelständischer Unternehmen gegen Softwarepatente ankämpft, hat sein Lobbying deutlich verstärkt. So lud der Verband am gestrigen Mittwochabend bereits zum zweiten Mal Mitglieder, Abgeordnete und Ministerialbeamte zu einem Parlamentarischen Abend ins Hilton in die Hauptstadt. In der Runde mit etwa 80 Teilnehmern hagelte es Kritik am Monopolschutz für Programme und an der jüngst veröffentlichten Position des Rats der Europäischen Union zur heftig umkämpften EU-Richtlinie zu "computerimplementierten Erfindungen".

Einen plastischen Einblick in die Tretminen, welche internationale und entgegen dem Geist des europäischen Rechts auch bereits hierzulande gewährte Softwarepatente innovativen Kleinbetrieben in den Weg legen, gab der freie Entwickler Bernd Herd. Der Open-Source-Fan erhält vor allem von Konzernen wie Siemens oder SAP Aufträge für Spezialanfertigungen. Die Erfahrungen, die Herd dabei mit Patentanwälten und Lizenzgebern bereits gesammelt hat, sind ernüchternd: Der Programmierer musste empfindliche Umsatzeinbußen wegstecken auf Grund des Zwangs, im Lauf von Patentstreitigkeiten "fertige Produkte vom Markt zu nehmen oder sie wirtschaftlich nicht weiter verwerten zu können". Ins Geld gehe auch der "enorme Beratungsaufwand" in Patentfragen bei Kunden.

Herd berichtete, wie er für den Hersteller einer Navigationshilfe für ein Motorrad eine Funktion zur Einblendung einer Umgebungskarte implementieren sollte. Die Sache bereitete großen Ärger, da EADS Dornier sich ein Verfahren zur automatischen Darstellung digitaler farbiger Landkarten schützen ließ. Anders sei aber ein Zugriff auf die erforderlichen Daten der Landesvermessungsämter, der zudem von vornherein auf Windows-Systeme beschränkt sei, überhaupt nicht möglich. EADS Dornier habe sich mit dem beantragten Schutz für die "nächstbeste Lösung" faktisch die Vermarktung der eigentlich öffentlichen Geodaten gesichert, klagte Herd. Sein Auftraggeber habe einen Rechtsstreit gescheut und zahle nun 20.000 Mark für drei Jahre an Lizenzkosten.

Ähnliche Probleme bereitete der geplante Einsatz des GIF-Bildformats, an dem Unisys bislang Patentrechte hielt. "Die wollten 1000 US-Dollar für jeden meiner Kunden, obwohl sie auf ihrer Website mit 'moderaten Lizenzbedingungen' warben. Das zu 80 Prozent entwickelte Projekt war damit vernichtet, weil das Produkt selbst nur 150 Euro kosten sollte", schimpft Herd. Erst im Nachhinein hörte er von Patentanwälten, dass in eingeweihten Kreisen der Unisys-Schutzanspruch viel enger ausgelegt wurde als von der Firma selbst. Seine Schlussfolgerung: "Man muss den Mut aufbringen, offensichtlich zu weit gefasste Patente zu verletzen, sonst wird man von den großen Unternehmen ständig behindert."

Jürgen Siepmann vom Linux-Verband setzt mit seiner Kritik tiefer an. Nach Ansicht des Diplom-Physikers und Rechtsanwalts, der nach eigener Aussage über eine mehr als 25 jährige Programmiererfahrung verfügt, verstoßen Softwarepatente gegen zahlreiche, international abgesicherte Grundrechte. Dazu zählt er etwa Artikel 12 Grundgesetz zur Berufsfreiheit, die durch die staatlichen gewährten Monopole drastisch eingeschränkt würde. Man könne sich schließlich kaum noch als freier Software-Entwickler betätigen. Die EU-Verfassung kenne gar ein erweitertes Recht der "unternehmerischen Freiheit". Softwarepatente würden aber auch mit Artikel 38 der EU-Menschenrechtscharta in Konflikt geraten, der den Verbraucherschutz garantiere. Sie würden Produkte teurer und schlechter machen.

Hanebüchen findet Siepmann die Argumentation der Patentlobby, dass Programme schon allein deswegen patentierbar sein müssten, weil jede Software nur auf einem Computer laufe und damit zwangsweise zum erforderlichen "Gebiet der Technik" gehöre. Derartige Behauptungen fand der Rechtsexperte in Kommentaren zum Patentgesetz im Web. "Damit wäre alles patentierbar", meint Siepmann. Jede Beethoven-Sonate etwa, da das Klavier auch eine technische Erfindung sei und die Komponistenstücke darauf abgespielt würden.

Eine ganz ähnliche Logik zeigt laut Hartmut Pilch vom FFII der Ansatz des EU-Rates, über die Softwarepatentrichtlinie so genannte Programmansprüche einzuführen. Deren Wesensmerkmal sei gemäß der Denke der Patentbefürworter, dass sie sowieso auf einem Rechner ausgeführt und damit die Technikhürde überspringen würden. Für Pilch führen sich Programmansprüche aber selbst ad absurdum: Sie zeigen seiner Meinung nach, dass das, was angeblich erfunden wurde, eben nur ein Programm sei. Programme als solche, wetterte der FFII-Doyen, "sind aber keine Erfindung".

Den einzigen Parlamentarier im Raum, Ulrich Kelber von der SPD, mussten die Lobbyisten nicht mehr überzeugen. Er hatte schon zu Beginn des Abends bekundet, dass "wir diese Debatte in Deutschland intensivieren sollten". Die Softwarewirtschaft hierzulande sei überwiegend mittelständisch geprägt -- zu 80 Prozent, wie der FFII anhand einer Umsatzsteuer-Aufschlüsselung vom Bundesamt für Statistik ermittelte --, sodass eine besonders kritische Haltung gegenüber Softwarepatenten angebracht sei. Ein offenes Ohr für derlei Positionen hatte auch Elmar Hucko, Ministerialdirektor im Bundesjustizministerium. Er ließ durchblicken, dass die Haltung der Regierung in Fragen des Monopolschutzes für Programme noch keineswegs gefestigt sei und dass Brüssel sich doch bitte Zeit lassen solle vor der Zementierung einer Position. (Stefan Krempl) / (jk)