Datenschutzbeauftragter sieht keinen Sicherheitsgewinn durch biometrische Daten

Selbst wenn die Identität einer Person durch biometrische Daten im Ausweis bestätigt werde, wisse man nicht, ob der Betreffende Verbrechen begehen wolle, sagte Peter Schaar.

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Von
  • Boi Feddern

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz Peter Schaar sieht keinen Sicherheitsgewinn durch biometrische Daten in Ausweispapieren. Selbst wenn die Identität einer Person stimme, wisse man nicht, ob der Betreffende Verbrechen begehen wolle, wird Schaar in Medienberichten zitiert. Die EU-Kommission soll bis Ende 2004 ihre Vorschläge für die Aufnahme biometrischer Daten wie Iris-Erkennung und Fingerabdrücke in Pässen vorlegen.

Datenschutzrechtlich bedenklich sei eine EU-Verordnung, wenn biometrische Daten nicht nur ergänzend verwendet werden, sondern wenn die Identität einer Person erst mittels der biometrischen Merkmale festgestellt werde, meinte Schaar. Hierzu müsste es zentrale Dateien geben, die der Bundestag in einer Grundsatzentscheidung abgelehnt hatte. Ein vorliegender Entwurf für die EU-Verordnung sieht RFID-Chips vor, die für den Datenschutzbeauftragten bedenklich erscheinen, weil sie auch aus 30 Metern Entfernung unbemerkt erfasst werden können.

Bundesinnenminister Otto Schily hatte am Donnerstag auf der CeBIT die Einführung des digitalen Personalausweises mit biometrischen Daten angekündigt. Am Flughafen Frankfurt/Main startet in Kürze ein weiterer Biometrie-Testlauf. (boi)