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Experten sehen Handlungsbedarf beim Schutz des Fernmeldegeheimnisses

Auf dem heutigen Datenschutztag auf der CeBIT kritisierten Experten, dass Telekommunikation zu leicht abgehört werden könne.

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Von
  • Eva Schedel

Der Punkt, an dem der Staat zum Schutze des Fernmeldegeheimnisses einschreiten muss, ist nach Ansicht von Jürgen Kühling, Richter am Bundesverfassungsgericht a.D., erreicht. Nach seiner auf dem heutigen Datenschutztag geäußerten Ansicht ist das banale Alltagsabhören ein Skandal. Nicht nur werde jedes Telefongespräch potenziell abgehört, es auch leicht möglich, Telefone als Raummikrofone zu missbrauchen.

Hier sei es Pflicht des Staates, das im Grundgesetz festgeschriebene Fernmeldegeheimnis nicht nur selbst zu beachten, sondern auch aktiv zu schützen. Er hält es für fraglich, ob Einrichtungen wie das Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) dies leisten können. Dieses sei von Amts wegen verpflichtet, etwa das Bundesamt für den Verfassungsschutz zu beraten. Es könne nicht sein, dass das BSI schützt und zugleich die Schlupflöcher öffnet.

Nach Ansicht von Kühling wäre es leicht, etwa gewisse Standards für Leitungstechnik zu regeln. Allerdings ist er wenig optimistisch: Auf den Staat zu setzen sei weniger aussichtsreich, weil er selbst mit dem Fernmeldegeheimnis nicht gerade zimperlich umgeht.

Alexander Dix, Landesbeauftragter für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht in Brandenburg, fordert daher Verschlüsselungstechniken in der Telekommunikation und Endgeräte, die für den Verbraucher erschwinglich sind. Abhörvorgänge müssten auf den Endgeräten nachvollziehbar sein. Die Verfolgung illegalen Abhörens sei heute kaum möglich, da die Opfer außer nach Zerlegen des Mobiltelefons keine Möglichkeit hätten, dies zu bemerken. (Eva Schedel) / (gs)