Brandenburgische Datenschutzbeauftragte bemängelt "gravierende Defizite"

In vielen Kommunen des Bundeslands werden datenschutzrechtliche Anforderungen nur unzureichend erfüllt. Die Landesbeauftragte für den Datenschutz sprach von einem "ziemlich traurigen Bild".

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Dagmar Hartge, brandenburgische Landesbeauftragte für den Datenschutz (LDA), hat bei einer Umfrage im vergangenen Jahr unter den Kommunen des Landes zum Teil "gravierende Defizite" bei der Umsetzung des Datenschutzgesetzes festgestellt. Das geht aus dem Tätigkeitsbericht für die Jahre 2008/2009 hervor, der nun veröffentlicht wurde. Nur zwölf Prozent der Städte und Gemeinden setzten datenschutzrechtliche Anforderungen um. 60 Prozent der Kommunen hätten gar kein Sicherheitskonzept. Hartge sprach von einem "ziemlich traurigen Bild".

In vielen Kommunen fehlten qualifiziertes Personal, Zeit und Ressourcen, um die Anforderungen an Datenschutz und IT-Sicherheit umzusetzen. Zwar hätten 80 Prozent der Kommunen einen behördlichen Datenschutzbeauftragten berufen, jedoch wende dieser in den meisten Fällen nur höchstens zehn Prozent der Arbeitszeit für diese Aufgabe auf. Einen IT-Sicherheitsbeauftragten haben 25 Prozent der Kommunen berufen. "Für eine nichtpflichtige Aufgabe ist das gar nicht so schlecht", betonte Hartge. Von den 216 Kommunen Brandenburgs haben 80 Prozent während der Umfrage geantwortet, teilte das LDA mit.

Bei der Verwaltungsmodernisierung würden insgesamt die technischen und rechtlichen Anforderungen an online zur Verfügung gestellten Verfahren noch nicht voll erfüllt. Es fehle beispielsweise immer noch ein umfassendes Sicherheitskonzept. Einzelne Portalanwendungen hätten keine lückenlose Verschlüsselung. Die Authentisierung der Nutzer sei nicht in allen Anwendungen ausreichend sichergestellt. Die rechtlichen Zuständigkeiten und die für die Datenverarbeitung verantwortlichen Stellen seien nicht geklärt.

In Hartges Tätigkeitsbericht finden sich einige Beispiele für Missstände: So hätten sich bei der Kontrolle in drei Passbehörden Probleme bei der Ausstellung von Reisepässen mit biometrischen Merkmalen herausgestellt. Obwohl die Behörde gespeicherte Fingerabdrücke bei der Aushändigung des Passes hätte löschen müssen, seien die Daten in einer Sicherheitskopie gespeichert und länger als erlaubt aufbewahrt worden. Allerdings sei dieses Verfahren nicht von den Kommunen, sondern vom Bundesinnenministerium vorgegeben worden.

Außerdem wurden in einem Grundsicherungsamt komplette Akten, ausgefüllte Geldanweisungen und Leistungsbescheide auf dem Flur gelagert – für jeden einsehbar. "Da, wo die einen warten, können die anderen mitlesen", sagte Hartge. Nach der Intervention ihrer Behörde wegen dieses "sorglosen Umganges" mit sehr persönlichen Daten seien die Unterlagen in dem Amt schließlich weggeräumt worden.

Nach Ansicht des Verbandes der Sicherheitswirtschaft ist es um die Daten der Brandenburger nicht gut bestellt. "Der Bürger hat einen berechtigten Anspruch darauf, dass seine Daten, die er ja nicht freiwillig dem Amt meldet, dort dann auch sicher sind", hieß es in einer Mitteilung in Potsdam. Es sei bekannt, "dass in den märkischen Kommunen beim Thema Datenschutz das Chaos" herrsche. (anw)