Deutsche Musikindustrie verklagt Tauschbörsen-Nutzer

Die Phonowirtschaft sieht in den Klagen einen "notwendigen Schritt zur Eindämmung massenhafter illegaler Musikangebote im Internet".

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Auch in Deutschland müssen Nutzer von Tauschbörsen wie angekündigt nun mit juristischen Schritten rechnen. Dies erklärte Gerd Gebhardt, Vorsitzender der deutschen Phonoverbände IFPI, am heutigen Dienstag. Die von den deutschen Phonoverbänden beauftragte Hamburger Rechtsanwaltskanzlei Rasch habe 68 Strafanzeigen gegen unbekannt erstattet. "Es gibt in Tauschbörsen millionenfach illegale Musikangebote. Die Phonowirtschaft kann dem nicht mehr tatenlos zusehen, während der Musikabsatz stark einbricht. Wir gehen deshalb jetzt auch gegen diese illegalen Anbieter mit rechtlichen Schritten vor."

Die beschuldigten Personen sollen urheberrechtlich geschützte Musik "in erheblichem Umfang" ins Internet gestellt und zum Download angeboten haben. Damit hätten sie die Rechte der Textdichter, Komponisten, Künstler und Tonträgerhersteller missachtet. Die Beschuldigten sollen "nun die Folgen ihres verbotenen Handelns tragen". Ähnlich wie in Deutschland werde neben den USA auch in Dänemark, Italien und Kanada vorgegangen.

Die Anbieter seien in Tauschbörsen über ihre IP-Nummern von ihren Internetprovidern identifizierbar. Die Provider geben die Identitäten der Rechtsverletzer nicht an die Rechteinhaber weiter, deshalb hat die IFPI die Strafanzeigen gegen unbekannt erstattet. Die Staatsanwaltschaft hat daraufhin die Provider zur Information verpflichtet und Strafverfahren eingeleitet. Wenn die Identitäten der Urheberrechtsverletzer bekannt seien, würden Zivilverfahren eingeleitet und Schadensersatz gefordert.

Siehe zu dem Thema auch: (anw)