Initiative zur besseren Verfolgung von Internetdelikten gefordert [Update]

Patrick Breyer, Mitglied im Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, hat sich für eine stärkere Kooperation von Providern bei der Aufzeichnung von Verbindungsdaten auf Verdacht hin gemäß dem "Quick Freeze"-Ansatz eingesetzt.

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Der Jurist Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) hat sich für eine stärkere Kooperation von Providern bei der Aufzeichnung von Verbindungsdaten nach dem sogenannten "Quick Freeze"-Ansatz eingesetzt. Es gebe ein "gemeinsames Interesse daran", schreibt der Jurist in einem heise online vorliegenden Dokument an die Spitze des Verbands der deutschen Internetwirtschaft eco, dass hierzulande "Internetdelikte auch ohne Vorratsdatenspeicherung aufgeklärt werden können". Dies müsse auch der Öffentlichkeit demonstriert werden. [Update: Das Schreiben ist auf der Internetseite des Autors dokumentiert.]

Laut Breyer sollte es auch im Internetbereich möglich sein, Verdächtige gegebenenfalls bei einer erneuten Nutzung eines entsprechenden Dienstes zu identifizieren. Dazu wäre es aus seiner Sicht sinnvoll, "wenn die Polizei während einer bestehenden Internetverbindung 'auf Zuruf' die Erfassung und vorläufige Aufbewahrung der aktuellen Zuordnung einer dynamischen IP-Adresse durch einen Internet-Zugangsanbieter erreichen könnte". Die Zeit, die bis zu einer solchen Aufzeichnung verstreiche, sollte auf Seiten von Strafverfolgern und Providern durch gegenseitige Absprachen minimiert werden, um auch ohne Vorratsdatenspeicherung die Aufklärungsquote im Online-Bereich zumindest durchschnittlich hoch zu halten.

Der AK Vorrat selbst hat am Wochenende eine Reihe von Stellungnahmen veröffentlicht, die im Rahmen der laufenden Evaluierung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung bei der EU-Kommission eingegangen sind. Die Antworten auf einen Fragebogen der Brüsseler Behörde sind meist bereits einige Monate alt. So schreibt die Bundesregierung etwa in ihrer Eingabe (PDF-Datei) allgemein, dass "die Erhebung und Verwendung von Verkehrsdaten nach Berichten aus der Praxis ein hilfreiches Instrument zur Verfolgung von Straftaten" sei. Zur Untermauerung führt sie Beispiele an, die sich nicht auf das Internet, sondern hauptsächlich auf den Mobilfunk beziehen. Eine Beschränkung der zu erhebenden Datenkategorien fordert Berlin nicht.

Die österreichische Regierung, die im eigenen Land noch an einer Umsetzung der EU-Vorgaben zur Vorratsdatenspeicherung arbeitet, setzt sich in ihrem Beitrag (PDF-Datei) zu der Konsultation für eine EU-weite Auflage zur Identifizierung aller Mobilfunknutzer ein. "Angedacht werden könnte eine verpflichtende Registrierung beim Verkauf von Prepaid-Karten unter Vorlage eines Lichtbildausweises", heißt es in dem Papier.

In Deutschland besteht bereits ein – nicht immer durchgesetzter – Identifizierungszwang beim Kauf von SIM-Karten. Gegen die Bestimmung ist aber eine Verfassungsbeschwerde anhängig. Der AK Vorrat selbst spricht sich in seiner Positionierung (PDF-Datei) für eine Beibehaltung des Rechts auf anonyme Meinungsäußerung auch im Mobilfunk aus. (vbr)