Gericht: eBay muss Betrugsopfer entschädigen

Ein Käufer, der bei einem Händler auf der Händlerplattform Gold bestellt und im Voraus bezahlt, die Ware aber nie erhalten hat, muss laut einem Urteil des Landesgerichts St. Pölten von eBay entschädigt werden.

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Ein österreichisches Gericht hat das Internetauktionshaus eBay dazu verurteilt, ein Betrugsopfer zu entschädigen. Der Mann hatte bei einem mit dem Status "Platin-Power-Seller" ausgezeichneten Händler ein Kilogramm Gold bestellt und im Voraus bezahlt. Das Gold wurde nie geliefert. eBay hatte mehrere Hinweise auf verdächtiges regelwidriges Verhalten des Goldverkäufers erhalten, den Status aber nicht entzogen. Nach Auffassung des Landesgerichts St. Pölten hat eBay damit Schutz- und Sorgfaltspflichten grob fahrlässig verletzt und muss rund 16 500 Euro zuzüglich etwa 8000 Euro Verfahrenskosten zahlen (Az. 4 Cg 144/08i). eBay will gegen das Urteil (PDF-Datei) Rechtsmittel ergreifen.

Der österreichische Kunde hatte im September 2007 gut 16 000 Euro in den Goldkauf investiert. Er kaufte über eBay bei einem deutschen Anbieter, der ausdrücklich angegeben hatte, das Gold auch zu besitzen. eBay beschreibt auf seiner Website den "Power-Seller-Status" unter anderem als "eBay-Zertifizierung für vertrauenswürdige Verkäufer". Tatsächlich betrieb der Anbieter eine Art Pyramidenspiel. Er verkaufte Gold unter dem Ankaufspreis der Banken und konnte nur durch Einnahmen aus neuen Verkäufen das früheren Kunden geschuldete Gold erwerben. Dadurch entstanden monatelange Lieferzeiten.

Das System des Gold-Anbieters brach im Herbst 2007 zusammen. Es kam zum Konkurs und zu einer Verurteilung des Firmenbetreibers. Wie das Gericht feststellte, hatte eBay auf die seit Anfang 2007 ausgegebenen Warnungen von Verbraucherschützern nicht mit einer außerordentlichen Überprüfung reagiert. Eine Sperre wurde erst Ende September 2007 verhängt. Die Ausführungen einer eBay-Mitarbeiterin über die firmeninterne Kommunikationsstruktur verglich das Gericht mit der "Trägheit sowjetischer Beamtenapparate". Nach der Vielzahl an Warnungen wäre eBay verpflichtet gewesen, den Anbieter sorgfältig zu überprüfen und wegen der Regelverstöße zu sanktionieren.

eBay argumentierte, dass der Kunde nicht über eBay oder aber bei anderen eBay-Händlern, die PayPal oder Treuhandservice boten, kaufen hätte sollen. Gegenüber heise online betonte der Anwalt, dass eBay ein reiner Plattformbetreiber sei. Dem Verdachtshinweis sei nachgegangen worden, es habe zum damaligen Zeitpunkt aber keine ausreichenden Anhaltspunkte für einen Betrugs- oder Insolvenzfall gegeben. (anw)