Adobe durchsucht Onlinekonten der Creative Cloud

Eine Novelle der Adobe-AGB alarmiert Profigrafiker: Sie gewährt dem Softwarehersteller manuellen Zugriff auf Konten der Creative Cloud und der Document Cloud.

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(Bild: r.classen/Shutterstock.com)

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Mit der neuesten Fassung der US-amerikanischen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Adobe erlaubt sich der Hersteller der Creative Cloud und der Document Cloud weitreichenden Zugriff auf Online-Konten der entsprechenden Produkte.

Bisher betrifft die Änderung nur die Ausgabe in den USA. Zuvor hieß es dort im Abschnitt 2 zum Thema Datenschutz: "We will only access, view or listen to your content in limited ways". Jetzt lautet der Text der revidierten AGB: "We may access, view or listen to your content through both automated and manual methods, but only in limited ways."

Die Änderungen der US-Fassung von Adobes AGB heben manuellen Zugriff auf daten in Nutzerkonten hervor.

(Bild: Adobe)

Auf Deutsch liest sich das etwas verständlicher in den Worten: "Adobe darf nur in Ausnahmefällen und in begrenztem Maße auf Ihre Inhalte zugreifen." Die Passage über sowohl automatische als auch manuelle Methoden findet sich darin nicht.

Eine weitere Änderung betrifft die Passage "4.1 Inhalte", die Adobe um den Passus "including manual review" ergänzte. Sie macht etwas klarer, worum es hier eigentlich geht. Diese Passage ist wörtlich bereits in den deutschsprachigen AGB vorhanden. Dort heißt es:

"Adobe überprüft zwar nicht alle in die Dienste und Software hochgeladenen Inhalte, aber Adobe kann verfügbare Technologien, Anbieter und Verfahren, auch manuelle Überprüfungen, nutzen, um nach bestimmten Arten von illegalen Inhalten (z. B. Material über Kindesmissbrauch) oder anderen missbräuchlichen Inhalten oder Verhalten (z. B. Handlungsmustern, die auf unerwünschte Werbemails oder betrügerisches Entlocken sensibler Daten schließen lassen, oder Kennwörter, die den Schluss nahelegen, dass nicht jugendfreie Inhalte für Minderjährige zugänglich gemacht wurden) zu suchen."

Es geht also um die Suche nach illegalem und missbräuchlichem Material. Das hat allerdings nicht die Nutzer beunruhigt, sondern viel mehr der Zugriff nicht nur von Automaten, sondern auch von Adobe-Mitarbeitern.

Der Softwarehersteller sichert sich damit immerhin Zugriff auf noch unveröffentlichte Produkte unter Sperrfrist, beispielsweise Logos und Bildmaterial künftig erscheinender Medienprojekte wie Spiele, Filme oder Bücher.

Adobe hat in einem Blogpost die Novelle erklärt und noch einmal bekräftigt: "Der Schwerpunkt dieses Updates lag darauf, die Verbesserungen unserer Moderationsprozesse deutlicher zu machen […], haben wir unseren Überprüfungsprozessen für Inhaltseinreichungen eine stärkere menschliche Moderation hinzugefügt."

Der Blogeintrag erklärt weiterhin: "Adobe erfordert eine eingeschränkte Lizenz für den Zugriff auf Inhalte [...] zur Einhaltung der Gesetze, beispielsweise zum Schutz vor missbräuchlichen Inhalten."

Mit anderen Worten: Die menschlichen Moderatoren sind bereits aktiv, und da die Missbrauchssuche gesetzlich geregelt ist, gibt es daran auch nichts zu rütteln.

Die einfachste Lösung wäre, sensible, beispielsweise unter NDA stehende Inhalte, nicht online im Konto der Creative Cloud und der Document Cloud, sondern nur auf lokalen Datenträgern zu speichern, um sie dem Zugriff der US-Datenwächter von Adobe zu entziehen.

Allerdings arbeiten einige Werkzeuge nur online. Lightroom CC speichert Bilder in der Cloud. Eine Alternative ist das lokal arbeitende Lightroom Classic.

Einige Photoshop-Werkzeuge, die mit künstlicher Intelligenz arbeiten, setzen eine Internetverbindung voraus. Das betrifft die Sammlung der "Neural Filter", den Verflüssigenfilter, die KI-Auswahl und die Werkzeuge generativer KI. (akr)