LG Hamburg: Keine Störerhaftung für Wikimedia Deutschland

Das Landgericht Hamburg sieht Wikimedia Deutschland nicht für Beiträge der Internet-Enzyklopädie Wikipedia verantwortlich. Gleichzeitig verneinte die 25. Zivilkammer des Gerichts das Recht eines ehemaligen Politikers auf vollständige Anonymität.

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Von
  • Torsten Kleinz

Wie Wikimedia Deutschland am heutigen Dienstag mitteilt, hat der Verein eine weitere Klage abwehren können. Das Landgericht Hamburg sieht Wikimedia Deutschland nicht für Beiträge der Internet-Enzyklopädie Wikipedia verantwortlich. Gleichzeitig verneinte die 25. Zivilkammer das Recht eines ehemaligen Politikers auf vollständige Anonymität.

Geklagt hatte ein ehemaliger Abgeordneter der Hamburger Bürgerschaft, der im Jahr 2008 von allen politischen Ämtern zurückgetreten war. Mit seiner Klage wollte er erreichen, dass der Wikipedia-Artikel über seine Person samt Diskussionen darüber gelöscht wird. Zudem verlangte das jetzt einfache Parteimitglied eine Entschädigungszahlung von mindestens 5000 Euro.

Dafür wollte er sowohl Wikimedia Deutschland als auch die Wikimedia Foundation mit Sitz in San Francisco in Anspruch nehmen. Da in der Vergangenheit mehrere Klagen gegen den Verein mit Sitz in Berlin daran scheiterten, dass dieser formal keine Rolle beim Betrieb der Wikipedia spielt, versuchte der Anwalt des Klägers eine neue Argumentation: So sei Wikimedia Deutschland unter anderem durch Veranstaltungen wie der Wikipedia Academy faktisch mit der US-Stiftung verwoben und rekrutiere aktiv Nutzer, die letztlich über den Inhalt der Online-Enzyklopädie bestimmen würden. Externe Dritte hätten hingegen keine Chance ihre Änderungen durchzubringen.

Dieser Argumentation schloss sich das Landgericht Hamburg aber nicht an. So sei Wikimedia Deutschland auch durch die vermeintliche Rekrutierung von Administratoren nicht für Inhalte verantwortlich zu machen. Die Behauptung, dass Dritte nicht an den Artikeln mitschreiben könnten, sieht das Gericht als unbelegt an: "Die Mitarbeit am Internet-Lexikon unter wikipedia.org steht jedem Internet-Benutzer offen." Zwar gebe es Benutzer mit gehobenen Bearbeitungsrechten – deren Handeln sei aber nicht dem deutschen Verein zuzuordnen.

Zu Hilfe kamen dem gemeinnützigen Verein auch die Erfahrungen mit früheren Rechtsstreitigkeiten. Wikimedia Deutschland hatte schon vor drei Jahren die von ihr betriebene Domain wikipedia.de zu einem Suchportal umfunktioniert, das zwar auf Inhalte der Domain wikipedia.org verweist, diese aber selbst nicht unter der deutschen Domain verfügbar macht. Rechtsanwalt Thorsten Feldmann, der Wikimedia Deutschland in dieser Sache vertreten hatte, kommentiert die Entscheidung zuversichtlich: "Wem ein Wikipedia-Artikel nicht passt und wer deswegen unbedingt auf formaljuristischem Wege mit der Ziel der Löschung einer Äußerung vorgehen möchte, ist bei dem Wikimedia Deutschland e.V. an der falschen Adresse."

Auch in der Sache sah das Landgericht das Ansinnen des Ex-Politikers als verfehlt an: Einen Anspruch auf Nicht-Nennung habe der ehemalige Parlamentarier zumindest so kurz nach seinem Ausscheiden aus der Hamburger Bürgerschaft nicht: "Auch an ehemaligen Politikern besteht ein öffentliches Informationsinteresse", führen die Richter aus. "Die öffentliche Kontrolle endet nicht mit Beendigung des Mandats, sondern findet auch einige Zeit danach statt."

Ganz erfolglos war der Kläger allerdings nicht. Zwar ist in der Wikipedia immer noch ein kurzer Artikel zu seiner Person zu finden, die Versionsgeschichte des Artikels wurde aber weitgehend gelöscht, sodass die Leser der freien Internet-Enzyklopädie nun nichts mehr über einst in der Presse thematisierte Gerüchte um den Ex-Politiker zu lesen bekommen. (pmz)