Spammer stolpern über Beweise aus der Cloud

Das FBI überführte Spam-Versender anhand von Daten, die diese bei Google Text & Tabellen abgelegt hatten. Obwohl es nach aktueller Rechtslage nicht nötig ist, besorgten sich die Ermittler einen Durchsuchungsbeschluss, um an die Daten heranzukommen.

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Von
  • Axel Kossel

Wie das Magazin Wired berichtet, hat das FBI im letzten Jahr Spam-Versender mit Informationen überführt, die aus deren Account bei Google Docs stammten. Laut Wired dürfte dies der erste Fall sein, in dem die Behörden vom zu großen Vertrauen der Beschuldigten in Cloud Computing profitieren.

Levi Beers und Chris de Diego wurden verdächtigt, Betreiber der Firma Pulse Marketing zu sein, die mit einer Mail-Kampagne illegal für ein Diät-Präparat namens Acai Pure geworben haben soll. Am 21. April 2009 erging ein Durchsuchungsbeschluss, der sich auch auf alle E-Mails und Dokumente erstreckte, die die beiden bei Google abgelegt hatten.

Google übergab das Material nach 10 Tagen an die Ermittlungsbehörden. Darunter befanden sich Tabellen, die den Versand von über 3**Millionen Werbe-Mails belegten, sowie eine Aufstellung von 8000 Yahoo-Mail-Accounts, die mit falschen Informationen angelegt worden waren, was gegen US-Gesetz (CAN-SPAM Act) verstößt.

Datenschützer warnen schon länger davor, dass Ermittlungsbehörden nach dem 1986 erlassenen Stored Communications Act besonders einfach auf Daten in der Cloud zugreifen könnten. Der dafür hinreichende Verdacht sei juristisch einfacher zu belegen als der, der für die Ausstellung eines Durchsuchungsbeschlusses notwendig ist, um lokale Datenträger zu beschlagnahmen.

Allerdings hat das FBI in diesem Fall den schwierigeren Weg gewählt und einen Beschluss erwirkt. Das erkennt auch EFF-Anwalt Kevin Bankston an, der einräumte, dass das Verhalten der Behörden – sofern der Durchsuchungsbefehl juristisch einwandfrei sei – den Forderung der Datenschützer entspreche: In der Cloud abgelegte Daten dürften nur aufgrund eines gültigen Durchsuchungsbeschlusses angefordert werden.

Anders als bei einer realen Durchsuchung erfahren die Betroffenen bis zur Anklage nichts von einer online durchgeführten. Die Behörden sind nicht verpflichtet, sie zu informieren. Google-Sprecher Brian Richardson erklärte laut Wired, man versuche Kunden sogar schon vor der Herausgabe von Daten zu informieren, sofern dies legal sei und die Ermittlungen nicht gefährde. Damit hätten sie die Möglichkeit, dagegen juristische Mittel einzulegen. Doch Levi Beers erklärte, er habe monatelang nichts von der Herausgabe seiner Daten gewusst. (ad)