Entwurf für Kinderpornografie-Löschgesetz ist durchgesickert

Die vom Bundesjustizministerium entworfene Regelung soll das umstrittene Internet-Sperrgesetz ersetzen und weist dem BKA die Koordination der Löschungen zu.

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Von
  • Herbert Braun

Das Bundesjustizministerium hat einen ersten Entwurf des "Gesetzes zur Förderung der Löschung kinderpornografischer Inhalte" fertiggestellt, berichtet die Neue Osnabrücker Zeitung. Es soll das heftig umstrittene Internet-Sperrgesetz ("Zugangserschwerungsgesetz") ersetzen, das 2009 während der schwarz-roten Koalition auf Initiative der Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen entstand. Zwar unterzeichnete Bundespräsident Köhler das Gesetz im Februar, doch schon zuvor war bekannt geworden, dass dieses nicht zur Anwendung kommen sollte.

Laut Osnabrücker Zeitung, welcher der Gesetzentwurf vorliegen soll, wird das Löschgesetz das Websperren-Gesetz außer Kraft setzen. "Alle bisher vorliegenden statistischen Erhebungen zeigen, dass kinderpornografische Inhalte in erster Linie auf Servern in Staaten mit ausgebauter Internet-Infrastruktur zu finden sind", zitiert die Zeitung den Gesetzestext – und belegt damit, dass eines der Hauptargumente der Gegner des von-der-Leyen-Gesetzes schließlich doch noch durchgedrungen ist.

Die Koordination der Löschung wird das BKA übernehmen. Allerdings müssen die Ermittler ihre Erkenntnisse an die zuständigen Strafverfolger vor Ort weitergeben. Die Behörde muss kontrollieren, ob ihren Löschaufforderungen Folge geleistet wurde, und der Bundesregierung eine monatliche Statistik vorlegen. Zusätzliche Befugnisse erhält das BKA nicht.

Eine offene Frage bleibt jedoch, ob die Europäische Union die Novelle zunichte machen wird. Der Richtlinienentwurf der EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström sieht ein für alle Mitgliedsländer verpflichtendes Websperren-Gesetz vor – ganz ähnlich dem, welches durch das geplante Löschgesetz ersetzt werden soll. (heb)