Disney vor Gericht wegen CGI-Wiederbelebung verstorbener Star-Wars-Schauspieler

30 Jahre nach dem Tod von Peter Cushing wird Disney verklagt. Er sei als Großmoff Tarkin im Star-Wars-Film "Rogue One" ohne Erlaubnis digital genutzt worden.

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Peter Cushing als Admiral Tarkin neben Darth Vader

Peter Cushing als Admiral Tarkin

(Bild: StarWars.com)

Lesezeit: 3 Min.
Von
  • Frank Schräer

Disney und Lucasfilm werden in Großbritannien verklagt, weil sie verstorbene Schauspieler computergeneriert wiederbelebt haben, um sie in neuen Filmen einsetzen zu können. Im konkreten Fall hat ein Freund von Peter Cushing, der Filmproduzent Kevin Francis, sowie dessen Firma "Tyburn Film Productions" die Konzerne vor Gericht gezogen, weil sie Cushing als Großmoff Tarkin im Star-Wars-Film "Rogue One" digital dargestellt haben, obwohl sich der Schauspieler zuvor gegen die eigene Darstellung mithilfe von Spezialeffekten ausgesprochen hatte.

Peter Cushing hatte Admiral Tarkin im ersten Krieg-der-Sterne-Film 1977 verkörpert und war 1994 im Alter von 81 Jahren an Prostatakrebs gestorben. Im 2016 erschienenen Film "Rogue One: A Star Wars Story" wurde die Figur aber erneut genutzt. Dafür war ein anderer Schauspieler (Guy Henry) eingesprungen, dessen Gesicht nachträglich digital angepasst wurde, um ihn als Peter Cushing als Original-Großmoff aussehen zu lassen.

Dies war illegal, behauptet Cushing-Freund Francis und hat die Produzenten von Rogue One verklagt, wie die Londoner Times berichtet. Nach Angaben der Anwälte, die die Tyburn Filmfirma und Francis vertreten, hat Cushing einer derartigen Nutzung 1993 bereits widersprochen, als es um die Produktion eines anderen TV-Films ging. Dieses Projekt verlief zwar im Sande, aber die Vereinbarung mit Cushing würde auch für andere Filme gelten, sodass die Star-Wars-Produzenten keine Erlaubnis gehabt hätten zur Darstellung Cushings in Rogue One.

Lucasfilm und die bei der Original-Trilogie mitproduzierende Firma "Lunak Heavy Industries" hätten sich dadurch unerlaubt an Cushings Mitwirken bereichert. Doch Lucasfilm und Lunak kontern, dass sie durch die digitale Nutzung des Schauspielers nicht gegen diese Vertragsbedingungen verstoßen hätten. Disney und Lucasfilm würden die Rechte an Cushings Tarkin besitzen, sie seien Teil der Rechte an den ursprünglichen Star-Wars-Filmen. Zudem haben die Produzenten Cushings Nachlass rund 33.000 Euro gezahlt für die Verwendung seines Aussehens, meldet Euronews.

Bislang ging es in London zunächst darum, die Klage gegen Disney und Co. überhaupt zuzulassen. Lucasfilm und Lunak wollten den Fall bereits im Dezember des letzten Jahres abgelehnt haben, wurden aber vor Gericht abgewiesen. Dagegen hatten die Produktionsfirmen wiederum geklagt, doch diese Woche hat Tom Mitcheson, Richter am Obersten Gericht Großbritanniens, das Verfahren vor Gericht zugelassen.

Allerdings sieht Mitcheson auf keiner Seite besonders starke Argumente. Der Richter ist "nicht überzeugt", dass Francis den Fall gewinnen werde, aber er sei "auch nicht davon überzeugt, dass der Fall im erforderlichen Maße unbestreitbar ist, um ein summarisches Urteil zu fällen oder die Klage abzuweisen", wie die Produktionsfirmen Lucasfilm und Lunak behaupten. "In einem Bereich, in dem sich das Recht entwickelt, ist es ohne eine umfassende Sachverhaltsuntersuchung sehr schwierig zu entscheiden, wo die Grenzen verlaufen", sagte Mitcheson.

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Insbesondere durch den zunehmenden Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI) könnten sich Filmproduktionen alsbald stark verändern, zum Nachteil von Schauspielern und Hollywood-Autoren. Letztere traten 2023 bereits in einen Autorenstreik, der aber dank KI-Zugeständnissen beendet wurde. Der nächste Schritt wäre, bei Filmproduktionen Menschen durch KI zu ersetzen, wie es etwa Hollywoods Ashton Kutcher angeregt hat. Dies sei billiger als die Anstellung von Autoren, Schauspielern und Visual-Effects-Künstlern.

(fds)