Sammelklage: Amazon führt Kunden mit aufgeblasenen Listenpreisen in die Irre

Amazon überredet Kunden mit gefälschten Angeboten, Fire TVs zu kaufen – das wirft ein Kläger dem Online-Händler vor. Andere Betroffene können sich anschließen.

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Screenshot von Amazon.de

Ein aktueller Rabatt bei Fire-TV-Fernsehern von Amazon in Deutschland.

(Bild: heise online)

Lesezeit: 3 Min.

Arbeitet Amazon in den USA mit Fake-Rabatten, um Kunden vom Kauf eines Fire-TV-Fernsehers aus Eigenproduktion zu überzeugen? Das wirft ein Kläger aus Florida dem Online-Händler vor. Er hat vor dem Western District Court in Washington eine Sammelklage gegen Amazon eingereicht, der sich andere Betroffene anschließen können.

Der Vorwurf: Amazon verwende systematisch gefälschte Rabatte auf seinen Produktseiten, um potenzielle Kunden in die Irre zu führen. Die auf Produktseiten angezeigten Rabatte sollen laut Klageschrift den Eindruck erwecken, dass Kunden zum Schnäppchenpreis zuschlagen können. Tatsächlich sei aber der grundlegende Listenpreis, der als Vergleichswert angezeigt wird, aufgeblasen. Entsprechend sei der angezeigte Discount falsch.

Laut einer Infotafel von Amazon US, die in der Klageschrift auf einem Screenshot zu sehen ist, müssen die zum Vergleich herangezogenen Listenpreise in den vergangenen 90 Tagen aufgerufen worden sein. Laut Klageschrift hält sich Amazon aber nicht an diese Regel: Bei den meisten der untersuchten Fire-TV-Fernseher von Amazon sei der Listenpreis zuletzt 2023 gefordert worden. Seitdem waren die Fernseher monatelang günstiger zu haben. Der Listenpreis dürfe also nach Amazons eigener Regelung nicht mehr als Vergleichspreis angezeigt werden.

In Deutschland gibt Amazons Infotafel keinerlei Auskunft darüber, wann der Listenpreis zuletzt aufgerufen wurde. "Der Listenpreis/UVP ist der vorgeschlagene oder empfohlene Verkaufspreis eines Produkts, wie er vom Hersteller angegeben und vom Hersteller, einem Lieferanten oder Händler zur Verfügung gestellt wird", heißt es dort stattdessen. "Amazon zeigt nur dann einen Listenpreis/UVP an, wenn das Produkt auf Amazon.de von mindestens einem Händler zum oder über dem Listenpreis/UVP angeboten wurde."

In den USA ist die Auskunft dagegen klarer – und Verstöße können leichter belegt werden. "Jeder Fire TV zeigte fett gedruckt einen prozentualen Rabatt, einen Listenpreis, einen Verkaufspreis und die Aussage, dass der vermeintliche Rabatt nur als 'zeitlich begrenztes Angebot' angeboten werden", schreibt der Kläger. "Da aber die prozentualen Rabatte und das vermeintlich 'zeitlich begrenzte Angebot' sich auf Listenpreise bezogen, die nicht real waren, waren die Rabatte und zeitlich begrenzte Angebote ebenfalls nicht real."

Der Kläger fordert Amazon auf, diese Praxis künftig zu unterlassen. Ein Geschworenengericht soll zudem die Höhe eines Schadensersatzes festlegen, heißt es in der Klageschrift. Mit vergleichbaren Klagen musste sich Amazon schon mehrfach auseinandersetzen. Schon 2021 verbot es der Superior Court of the State of California Amazon, seine Kundschaft mit Listenpreisen zu täuschen. Amazon habe diese Regeln aber ignoriert, schreibt der Kläger aus Florida. Das Unternehmen hat sich bislang nicht zur aktuellen Klage geäußert.

(dahe)