Prozess gegen Mobilcom-Gründer wird neu aufgerollt

Der wegen vorsätzlichen Bankrotts zu einer Bewährungsstrafe verurteilte Gerhard Schmid hatte in der Revision vor dem Bundesgerichtshof Erfolg und bekommt einen neuen Prozess. Nun muss das Kieler Landgericht den Fall neu aufrollen.

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  • dpa

Der Prozess gegen den Gründer und früheren Chef der Mobilcom AG, Gerhard Schmid, muss neu aufgerollt werden. Der 57-Jährige hatte mit seiner Revision am Bundesgerichtshof (BGH) Erfolg: Die Karlsruher Richter machten zahlreiche Lücken in dem Urteil des Landgerichts Kiel vom Januar 2009 aus. Aus ihrer Sicht haben die Kollegen in Schleswig-Holstein mit einer "falschen Sichtweise" geprüft, ob der einstige Börsenstar Vermögenswerte nach Liechtenstein beiseitegeschafft hat (Az.: 3 StR 314/09 – Urteil vom 29. April 2010).

Schmid war wegen vorsätzlichen Bankrotts zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt worden. Er soll 2002 Unternehmensanteile und Geld im Gesamtwert von 1,2 Millionen Euro nach Liechtenstein geschafft haben, um sie vor einer drohenden Pfändung in Sicherheit zu bringen.

Der 57-Jährige und sein Verteidiger Marc Langrock zeigten sich "hocherfreut" über das BGH-Urteil. "Ein rechtsfehlerhaftes Urteil ist aufgehoben – jetzt beginnen wir neu", sagte Schmid. "Ich habe mir nichts zuschulden kommen lassen und war immer überzeugt, dass das Urteil nicht halten wird." Der Manager sieht sich einen wesentlichen Schritt weiter auf dem Weg zum Freispruch.

Ob es dazu auf Basis des BGH-Urteils im zweiten Anlauf in Kiel reicht, ist aber offen. Nach Ansicht der BGH-Richter ist der Vorwurf des "Beiseiteschaffens" keinesfalls erledigt. Nur die zugrundeliegenden Fakten müssten zunächst erneut geprüft werden.

Aus Sicht der BGH-Richter haben die Kieler Juristen einen Fehler gemacht, weil sie sich zu sehr darauf konzentrierten, ob die sächsische Landesbank an ihr Geld kam. Die Sachsen LB wollte dem Manager damals ein Darlehen von 100 Millionen Euro kündigen. Dadurch drohte Schmid nach dem Kieler Urteil die Zahlungsunfähigkeit. Die Rückzahlung von 20 Millionen Euro hatte die Bank eingeklagt. Versuche, über eine Zwangsvollstreckung an Geld zu kommen, blieben erfolglos.

Entscheidend war aus Sicht der Karlsruher Richter jedoch, ob Vermögenswerte dem Insolvenzverfahren entzogen wurden. Das Kieler Landgericht müsse prüfen, ob ein Transfer nach Liechtenstein eine "wesentliche Erschwernis" für den Insolvenzverwalter dargestellt hätte, um auf das Geld zuzugreifen. "Es kommt darauf an, wie das liechtensteinische Recht mit einem deutschen Konkursverfahren verfährt", erklärte der Senatsvorsitzende Jörg-Peter Becker. Nach den Entscheidungen, die dem BGH bekannt seien, sehe es so aus, als ob der deutsche Konkurs dort anerkannt würde. Dann wäre ein Verwalter an das Geld gekommen.

Hintergrund des Prozesses, der die Justiz in Schleswig-Holstein seit Jahren beschäftigt, war ein Immobiliengeschäft Schmids auf dem Höhepunkt seines Erfolgs im Jahr 2000: In bester Kieler Lage sollte ein Gebäudekomplex mit Wohnungen und etwa 13.000 Quadratmetern Bürofläche entstehen. Finanziert wurde das Projekt mit Hilfe der Landesbank Sachsen. Kaum war der Rohbau fertig, ging dem einstigen Börsenstar jedoch das Geld aus. Der Hauptfinanzier suchte das Weite.

Schmid wurde für den Flop verantwortlich gemacht und verlor nicht nur seinen Posten als Vorstandschef, sondern auch sein Vermögen und meldete private Insolvenz an. Das Unternehmen geriet an den Rand der Insolvenz, fast 2000 Mitarbeiter mussten gehen.

Die Staatsanwaltschaft in Kiel ermittelt unterdessen weiter gegen Schmid wegen des Verdachts des vorsätzlichen Bankrotts. Dieses Verfahren steht im Zusammenhang mit der bisherigen Verurteilung. Es ist abzuwarten, was daraus wird. Neben dem Bankrott-Verfahren droht dem 57-Jährigen nach Angaben eines Behördensprechers aber auch noch ein weiterer Prozess wegen Untreue. Ein Termin stehe noch nicht fest. (vbr)