Elektronische Kassen: Streit über Bonpflicht

Mit der Kassensicherungsverordnung will die Bundesregierung gegen Steuerbetrug vorgehen. Handel und Verbände beklagen zu hohe Kosten und technische Unklarheiten

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Probeesser gegen Win-Restaurant

(Bild: wavebreakmedia/shutterstock.com)

Lesezeit: 5 Min.
Von
  • Torsten Kleinz
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Kurz bevor die neuen gesetzlichen Regeln zur Absicherung von Registrierkassen am 1. Januar 2020 in Kraft treten, verstärkt sich der Widerstand insbesondere gegen die neue Pflicht zur Bon-Ausgabe. Doch die neuen Regeln sollen Steuerhinterziehung in enormen Umfang verhindern.

Ein Bild macht Furore: Bäckermeister Michael Tenk hatte im November ein Bild seines Münsterländer Ladenlokals gepostet, auf dessen Boden ein Haufen Quittungen liegen – weggeworfene Kassenzettel von nur zwei Geschäftstagen. Mit der Aktion wollte Tenk auf die Folgen der neuen gesetzlichen Vorschriften hinweisen, die ihn verpflichten, ab Januar jedem Kunden einen Kassenzettel auszudrucken.

(Bild: Michael Tenk )

Das Posting wurde zuerst viral verbreitet und dann von zahlreichen Medien und sogar von Bundestagsabgeordneten aufgegriffen. Einhelliges Urteil: Die neuen Regeln seien "Schwachsinn" oder "Bürokratiewahnsinn" oder gar "hirnrissig".

Der deutsche Handelsverband Deutschland (HDE) erklärte daraufhin, dass insbesondere die neuen Bon-Pflicht enorme Folgen habe. "Im Einzelhandel in Deutschland rechnen wir mit mehr als zwei Millionen Kilometern zusätzlicher Länge an Kassenbons im Jahr." Das ist für viele Händler aber ein eher nachgeordnetes Problem: Denn alleine die Umrüstung der bestehenden Kassensysteme können mehrere Hundert, die Neuanschaffung mehrere Tausend Euro kosten.

Denn zusätzlich zu neuen Bon-Druckern muss auch die Software an die neuen Regeln angepasst werden, die Buchungen müssen auf einem speziell gesicherten Speichermedium abgelegt werden. Bei integrierten Kassensystemen wie in manchen Metzgereien können die Umstellungskosten sogar bis zu 30.000 Euro betragen. "Gerade für einen kleinen Handwerksbetrieb ist das eine Investition, die in die Existenzbedrohung gehen kann", mahnt Gero Jentzsch vom Deutschen Fleischer-Verband gegenüber dpa.

Die neuen kostspieligen Vorschriften kommen aber nicht von ungefähr. So hatten Steuerfahnder in den vergangenen Jahren immer wieder Steuerbetrüger ertappt, die sich Schwachstellen in den bisherigen Vorschriften und Kassensystemen zu Nutze machten.

So verurteilte das Landgericht Osnabrück Ende November zwei Angeklagte zu mehrjährigen Haftstrafen, weil sie jahrelang manipulierbare Kassensysteme in Umlauf gebracht hatten. Insbesondere Gastronomie-Betreiber konnten die erfassten Einnahmen mit den manipulierten Kassen nach unten korrigieren, wenn sie einen bestimmten Code eingaben oder einen speziellen USB-Stick anschlossen. Nachgewiesen wurden in dem Verfahren Steuerhinterziehungen von rund 6 Millionen Euro.

Eine Überschlagsrechnung brachte die Richter jedoch auf einen Gesamt-Steuerschaden von einer Milliarde Euro – alleine in diesem Fall. Amtliche Schätzungen gehen von einem Gesamtschaden zwischen fünf und zehn Milliarden Euro pro Jahr in Deutschland aus.

Da solche Kassen-Manipulationen auch durch Fachleute im Nachhinein kaum nachzuweisen waren, setzen die neuen gesetzlichen Regelungen auf ein zweigleisiges Verfahren. Zum einen wird die Sicherung der Kassen selbst überarbeitet. Zum anderen wird mit der neuen Bon-Pflicht ein ständiges Kontroll-Medium eingerichtet.

Der Clou des Verfahrens: Statt nur die Buchungen selbst abzuspeichern wird mit jeder Signatur auch die Integrität vorhergehender Buchungen abgesichert. Das Prinzip erinnert an eine Blockchain. Wird eine Buchung verändert, ändert sich der komplette Hash-Baum und alle Signaturen müssen neu berechnet werden. Haben Steuerfahnder jedoch eine Quittung mit den entsprechenden Signaturdaten vorliegen, können sie die unzulässige Änderung einfach entdecken. Bisher waren Ermittler zum Beispiel darauf angewiesen, dass ein Gewerbetreibender genau die Quittungen löscht, die dem Finanzamt vorlagen, um die Kassenmanipulation nachzuweisen.

Deshalb gilt in Deutschland ab 2020 wie in anderen europäischen Ländern ein verschärfter gesetzgeberischer Zwang, die Bons tatsächlich jedem Kunden anzubieten. Mitnehmen muss ein Kunde die Quittung nicht, wie das Bundesfinanzministerium klarstellt. Dabei müssen die Kassenzettel auch nicht zwangsläufig auf Papier ausgedruckt werden, sondern können auch per E-Mail an den Kunden oder etwa per NFC auf sein Smartphone übertragen werden.

Vertreter der Handelsverbände halten diese Sicherheitsvorkehrungen für überflüssig. Laut HDE-Experte Ralph Brügelmann könne die Umstellung der Kassen Steuerbetrug zwar eindämmen, die Beleg-Pflicht trage aber nicht dazu bei. "Denn mit dem ersten Tastendruck beim Kassieren wird eine Transaktion eröffnet, die sich bei einer mit einer TSE ausgerüsteten Kasse nicht mehr ohne Spuren löschen lässt." Ob dann der Kunde einen Beleg bekomme oder nicht, sei daher unerheblich.

Probleme bereitet noch die praktische Umsetzung der neuen Vorschriften: Obwohl die gesetzlichen Grundlagen bereits im Jahr 2016 beschlossen wurden, liegen die konkreten technischen Spezifikationen erst seit August diesen Jahres vor.

Erst zwei Hersteller haben deshalb mit der Produktion der neuen notwendigen Sicherheitsmodule begonnen. Folge: Die Gewerbetreibenden in Deutschland haben vorerst eine Frist bis zum 30. September, in denen eine fehlende zertifizierte Sicherheitseinrichtung vom Finanzamt nicht beanstandet werden kann. Die Bon-Pflicht gilt trotzdem schon von Januar an. (jk)