Artikel-Archiv c't 2/2011, Seite 84

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    Funkstress

    Inhouse-Powerline gegen Funknutzer

    Wer ein Gerät betreibt, das Funkstörungen erzeugt, muss mit Beschlagnahme, Rechnungen für Messeinsätze der Bundesnetzagentur und schlimmstenfalls einem Bußgeld rechnen. Soweit sollte es beim Betrieb von Powerline-Adaptern nicht kommen. Gleichwohl fühlen sich vor allem Funkamateure von PLC gestört.

    Umfang: ca. 2 redaktionelle Seiten
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