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Urteil: Unfallflucht gefÀhrdet Versicherungsschutz

Martin Franz

Ein Autofahrer verliert den Schutz seiner Kaskoversicherung, wenn er sich unerlaubt von einer Unfallstelle entfernt. Auch wenn er sich am nÀchsten Tag bei der Polizei meldet, verletzt er damit seine AufklÀrungspflicht

Ein Autofahrer verliert den Schutz seiner Kaskoversicherung, wenn er sich unerlaubt von einer Unfallstelle entfernt. Auch wenn er sich am nĂ€chsten Tag bei der Polizei meldet, verletzt er damit seine AufklĂ€rungspflicht. Der Kfz-Versicherer kann nicht mehr prĂŒfen, wie es zu dem Unfall kam, wer gefahren ist und ob Alkohol im Spiel war. Diese Fragen mĂŒssten gleich vor Ort geklĂ€rt werden. Der Versicherer muss den Schaden deshalb nicht bezahlen. Darauf machen die VerkehrsrechtsanwĂ€lte des Deutschen Anwaltvereins aufmerksam. Sie berufen sich auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Naumburg.

Wer sich unerlaubt vom Unfallort entfernt, verliert seinen Kaskoschutz, entschied das OLG Naumburg

In dem verhandelten Fall war ein Mann in eine Baustelle gefahren. Dabei wurde sein Auto beschĂ€digt. Er fuhr zunĂ€chst weg und parkte den Wagen in einer anderen Straße, obwohl Bauarbeiter ihn beobachtet hatten. Am nĂ€chsten Tag meldete sich der Fahrer bei der Polizei. Von seiner Versicherung wollte er das Geld fĂŒr den Schaden haben. Die Richter entschieden jedoch, dass die Versicherung von der Leistungspflicht befreit sei, weil der Mann seine Pflicht zur AufklĂ€rung des Unfalls vorsĂ€tzlich missachtet habe. (dpa) (mfz [1])


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