Artikel-Archiv c't 15/2005, Seite 32

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    Aufbewahrungsverbot

    Gericht untersagt Speicherung von dynamisch zugewiesenen IP-Adressen

    Während die Debatte um Vorratsdatenspeicherung im vollen Gange ist, sorgt das Amtsgericht Darmstadt mit einem gegenläufigen Urteil für Furore: T-Online verstoße gegen geltendes Datenschutzrecht, weil der DSL-Provider dynamisch zugewiesene IP-Adressen bis zu 80 Tage nach Rechnungsstellung aufbewahrt. Das Darmstädter Unternehmen dürfte nun auf Zeit spielen, um den Folgen des Richterspruchs zu entgehen.

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