Artikel-Archiv c't 19/2006, Seite 186

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    Lebenskonserve

    Neues Gesetz: Nationalbibliothek soll Netzinhalte archivieren

    Inhalteanbieter im Internet mögen glauben, sie lieferten nur digitale Momentaufnahmen flüchtiger Gedanken ? der deutsche Gesetzgeber sieht das jedoch anders: Netzpublikationen sollen wie Bücher als erhaltenswertes Kulturerbe gelten und somit von der Deutschen Nationalbibliothek dauerhaft aufbewahrt werden. Damit diese eine solche Mammutaufgabe irgendwie wahrnehmen kann, verpflichtet das Gesetz die Anbieter zur Ablieferung der zu archivierenden Inhalte. Wie das genau funktionieren soll, ist jedoch noch weitgehend unklar.

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