Artikel-Archiv c't 13/2007, Seite 42

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    Risikoberuf Sicherheitsexperte?

    Bundestag winkt aufgebohrtes Computerstrafrecht durch

    Mit dem neuen §ˇ202c Strafgesetzbuch sollen künftig schon Vorbereitungshandlungen für die Herstellung oder Verbreitung von „Hacker-Tools“ kriminalisiert werden. IT-Sicherheitsexperten sehen sich mit einem Bein im Knast.

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