Artikel-Archiv c't 13/2007, Seite 42
-
Risikoberuf Sicherheitsexperte?
Bundestag winkt aufgebohrtes Computerstrafrecht durch
Mit dem neuen §ˇ202c Strafgesetzbuch sollen künftig schon Vorbereitungshandlungen für die Herstellung oder Verbreitung von „Hacker-Tools“ kriminalisiert werden. IT-Sicherheitsexperten sehen sich mit einem Bein im Knast.
Erwerben Sie das Heft
c't 13/2007,
um Zugriff auf diesen Artikel zu erhalten.