Himmlische Attacke

Blitze lieferten dem Urmenschen das erste Feuer - sozusagen den Zündfunken der Zivilisation. Für elektronische Gerätschaften der Gegenwart stellen diese Funken jedoch eher eine Bedrohung dar. Nur selten ist es möglich, beim ersten Donnergrollen alle Geräte auszuschalten, Netz- und Datenstecker zu ziehen und dann das Naturschauspiel in aller Ruhe abzuwarten.

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Lesezeit: 24 Min.
Von
  • Dr. M. Michael König
  • Carsten Fabich
Inhaltsverzeichnis

Ungefähr eine Dreiviertelmillion Blitze zählen Meteorologen pro Jahr in Deutschland, vornehmlich in den Sommermonaten Juli und August. Diese Naturgewalten richten summiert Schäden in Millionenhöhe an. Dieser Artikel erklärt, was ein Blitz überhaupt ist und wie man seine elektronischen Geräte vor Überspannungen schützen kann. Der Folgeartikel erläutert die Technik der Schutzgeräte, und ein Report über den Feinschutz gibt eine Übersicht dessen, was der Fachhandel bietet.

Legt ein Gewittersturm so richtig los, streifen die Lichtbögen mit halber Lichtgeschwindigkeit über den Himmel und erhitzen die Luft im Blitzkanal auf zirka 20 000 °C - das entspricht dem Vierfachen der Oberflächentemperatur der Sonne. Für eine angemessene Geräuschkulisse - den Donnerschlag - sorgt die sich dabei explosionsartig ausdehnende Luft.

In einer Gewitterzone können sich Potenzialdifferenzen von einigen hunderttausend Volt aufbauen, die der Blitz mit Strömen von bis zu 200 000 Ampere und mehr ausgleicht. Die Spitzenleistung eines einzelnen Blitzes beträgt etliche Millionen Kilowatt und entspräche der tausender Kernkraftwerke. Könnte man die Blitzenergie kontrolliert nutzen, liessen sich einige Energieprobleme damit lösen. Der Maximalstrom fließt bei einem einzelnen Blitz jedoch nur für einige Millionstel Sekunden. Überdies lassen sich Blitze derzeit nur unter großem technischen Aufwand gezielt einfangen, weshalb sie als alternative Energiequelle nicht nutzbar sind.

Wie der Ladungsmechanismus von Gewitterwolken (Cumulonimbus) im Detail funktioniert, haben auch 250 Jahre Blitzforschung nicht schlüssig klären können. Gemäß der Konvektionstheorie trennen sich die Ladungen, indem feine Wassertröpfchen die freien Ionen in der Atmosphäre binden und starke Aufwinde den geladenen Nebel in noch größere Höhen tragen. Eine andere Theorie beruht auf der Schwerkraft. Wenn Hagelkörner oder Schneeflocken durch ein Gebiet kälterer Eiskristalle fallen, geben sie ihre positive Ladung an die Eispartikel ab.

Keine der Theorien kann den Ladungsmechanismus unter allen Bedingungen allein erklären, sodass wohl eine Kombination beider am wahrscheinlichsten ist. Die typisch ambossartig geformte Wolke lässt sich zusammen mit dem Erdboden vereinfacht als riesiger Plattenkondensator beschreiben. Der untere Teil dieser Gewitterwolke ist negativ und der obere positiv geladen. Am Erdboden zieht die Wolke einen ‘Schatten’ positiver Ladung mit sich. Steigt die Feldstärke auf Werte über 300 kV/m an, bewegt sich in chaotischen Sprüngen ein Paket negativer Ladung von der Wolke zur Erde. Die Ladung ionisiert die Luft entlang eines etwa fünf Zentimeter dicken Kanals, der dem Blitz seine verästelte Form verleiht. Gelangt das Paket in Bodennähe, schießt ein Lichtbogen entlang des Ionenkanals gen Himmel und gleicht die Ladungen aus.

Um die Einschlagstelle breitet sich der Blitzstrom im Boden in alle Richtungen aus. Die Gefahrenzone hat dabei einen Durchmesser von mindestens 20 m - im Gebirge oder auf felsigem Untergrund auch mehr. Trifft der Blitz einen Baum, verdampfen durch die große Hitze die Pflanzensäfte in Sekundenbruchteilen und das Holz explodiert durch den Gasdruck. Ähnlich verhält es sich mit der Restfeuchtigkeit in Mauerwerk.

Die Entladungen finden jedoch nicht nur zwischen Wolke und Erde statt, sondern bevorzugt innerhalb einer Wolke sowie seltener zwischen zwei Wolken. Neun von zehn Blitzen zwischen Wolke und Erde tragen eine negative Ladung zum Boden und heißen deshalb negative Wolke-Erde-Blitze. Die selteneren positiven Erdblitze, die meist von Bergspitzen oder hohen Türmen ausgehen, erkennt man an den nach oben weisenden Verzweigungen.

Auch finden Gewitter im Durchschnitt betrachtet nicht überall gleich oft statt. Im Schwarzwald kracht es jährlich am häufigsten, an den Küsten gibt es hingegen erheblich weniger Blitzeinschläge.

Im Jahr 1752 hat Benjamin Franklin erkannt, dass der Blitz ein elektrisches Phänomen ist; die Erfindung des Blitzableiters geht auf ihn zurück. Solche Ableiter verhindern Brände und direkte Schäden an der Bausubstanz, indem sie die Energie des Blitzes gefahrlos in die Erde führen.

Für bestimmte Bauten wie Kraftwerke, Chemieanlagen oder Krankenhäuser machen die Behörden Auflagen zur Errichtung einer Blitzschutzanlage nach aktuellem Stand der Technik. Zudem können Versicherungen bei fehlendem oder mangelhaftem Blitzschutz die Leistung versagen. Meist ist die Installation von Blitzschutzanlagen jedoch eine freiwillige Entscheidung des Erbauers. Ein Einbau empfiehlt sich auf jeden Fall bei Bauwerken, die ihre Umgebung überragen sowie bei leicht entflammbaren Dachmaterialien wie Reet oder Holz.

Gewitter bergen jedoch ebenso indirekte Gefahren für die technisierten Teile der Welt. Ein naheliegendes Beispiel dafür sind Krankenhäuser, in denen ein Ausfall der Stromversorgung zur Katastrophe führen kann. Insbesondere Intensivpatienten an lebenserhaltenden Systemen wie Herz-Lungen-Maschinen sind auf eine zuverlässige Stromversorgung existenziell angewiesen.

Typischer Jahresverlauf der Blitzaktivität: Feuchtwarme Luft lässt es in den Sommermonaten heftig krachen.

Im Oktober 1997 schlug ein Blitz in der Nachbarschaft einer Feuerwache in Reutlingen ein. Die Überspannung suchte sich ihren Weg über Erdpotenzialanschlüsse und Schutzleiter in die Feuerleitzentrale und zerstörte das Vermittlungssystem sowie Teile des PC-Netzwerkes. Telefonleitungen, Notrufleitungen und Direktverbindungen zu Polizeirevieren waren unterbrochen. Immerhin liess sich innerhalb von drei Stunden die Funktionstüchtigkeit der Leitstelle wieder herstellen. Aber während dieser drei Gewitterstunden wäre die Feuerwehr im Falle eines erforderlichen Einsatzes wohl nur mit Verspätung eingetroffen.

Überspannungen durch Blitzschläge gelangen vergleichsweise oft über Telefonleitungen in Häuser. Die Telekom hat laut Aussage eines Pressesprechers einige Sicherungsmaßnahmen ergriffen, um das Schlimmste zu vermeiden. Vor allem gefährdete Überlandleitungen gibt es kaum noch, die wenigen laut Telekom noch vorhandenen sollen mit Überspannungsableitern (ÜSG) ausgestattet sein. Auch Gebäude, die als besonders gefährdet gelten, bekommen einen entsprechenden Schutz verpaßt. In diese Kategorie fallen beispielsweise Häuser in flachen ländlichen Gegenden, neben denen hohe Bäume oder Türme stehen.

Unterirdisch verlegte Telefonkabel sind zwar durch das über ihnen liegende Erdreich passiv geschützt, doch hört bei analogen Anschlüssen der Schutz hier auch schon auf. Einzig in exponierten Lagen, oder dort, wo bereits einmal ein Einschlag stattgefunden hat, installiert die Telekom von sich aus einen Überspannungsschutz. Weder in Straßenverteilern noch in der TAE-Dose finden sich Schutzelemente, nur in den Baugruppen der Ortsvermittlungen sind sie regulär eingebaut. Das Risiko zerstörter Telefone kalkuliert man offensichtlich von vornherein mit ein. ISDN-Kunden stehen etwas besser da, weil die bei ihnen stets vorhandenen NTBAs (Leitungsabschlüsse) grundsätzlich entsprechende Bauelemente enthalten.

Wer nun seine TK-Anlage noch weiter schützen möchte, kann im Fachhandel zusätzliche Schutzgeräte für die Telefondose in der Wohnung kaufen. Die Telekom bietet darüber hinaus so genannte Serviceverträge für ihre Kauf- und Mietgeräte an; nach einem Blitzschaden kann man damit auf kostenlose Reparatur hoffen.

Flughäfen, Energieversorgungsunternehmen oder Landwirte wären froh über frühzeitige Gewitterwarnungen. Den einem Blitz folgenden Donner kann man nur bis zu Entfernungen von etwas mehr als 20 km hören. Gewitterwolken bewegen sich aber mitunter recht zügig und so vergehen manchmal nur wenige Minuten, bis das Unwetter eintrifft.

Auch im Freizeitbereich kann eine Prognose hilfreich sein. Segler etwa könnten ihren Törn um ein paar Stunden verschieben, oder Golfplatzbetreiber Warnungen vor einem nahendem Gewitter ausprechen, damit die Spieler ihren Schläger nicht im falschen Moment in die Luft strecken.

Die Firma Siemens überwacht die Gewitteraktivität deutschlandweit. Gegen Gebühr erteilt ihr //td.khe.siemens.de/blids/:Blitzinformationsdienst BLIDS Auskunft über aktuelles und historisches Blitzgeschehen. Dazu registrieren vierzehn über Deutschland verteilte Messstationen den Zeitpunkt des Eintreffens der elektromagnetischen Welle eines Blitzes. Genaue Zeitdaten des Global Positioning System (GPS) sorgen für eine exakte Synchronisation. Aus der Zeitdifferenz lässt sich der Einschlagsort auf 300 bis 1000 m genau berechnen und die Amplitude gibt Auskunft über die Stromstärke des Blitzes.

Kunden können die Daten online abrufen oder werden per Fax, Handy oder Pager über bevorstehende Gewitter alarmiert (Einrichtung 300 DM, Jahresabo 210 DM). Mit einer Einzelabfrage (ab 485 DM) kann man auch nachträglich herausfinden, ob eventuell ein Blitz einen entstandenen Überspannungsschaden verursacht hat. Kostenlos sind die Blitzaktivitäten der letzten fünf Tage in einer groben Übersichtskarte per WWW abrufbar.

Informationen über das Blitzgeschehen in Europa liefert auch die Wetterzentrale. Zwar ist dieses Angebot nicht so detailliert wie der Service von Siemens, dafür aber kostenlos. Blitzintensitätskarten, die stündlich aktualisiert werden, zeigen die Aktivität über den Tagesverlauf. Ein Archiv dokumentiert das Geschehen seit Mai 1998.

Ein funktionstüchtiger Blitzableiter allein schützt zumindest vor der gröbsten Gefahr für Leib und Leben sowie Bränden, bewahrt empfindliche Elektronik aber nicht unbedingt vor Schaden. So schlug ein Blitz in die Niederlassung eines süddeutschen Dienstleistungsunternehmens ein und verursachte an den EDV-Geräten einen Sachschaden von zirka 20 000 Mark.

Um sich in Zukunft vor weiteren Einschlägen zu schützen, liess das Dienstleistungsunternehmen äußere Blitzableiter installieren. Doch ein erneuter Einschlag verursachte nahezu den gleichen Hardwareschaden. Das beweist zum einen: Blitze können entgegen dem Volksglauben durchaus zweimal am selben Ort einschlagen. Zum anderen belegt es die Notwendigkeit eines Mittel- und Feinschutzes vor Überspannungen.

Blitzschäden an elektronischen Geräten machen sich jedoch nicht immer sofort bemerkbar, besonders wenn sie durch entfernte Einschläge verursacht wurden. Obwohl ein Gerät noch einwandfrei funktioniert, kann ein Spannungsstoß bereits seine Lebensspanne drastisch verkürzt haben. Der Ausfall verzögert sich dann lediglich um Tage oder Wochen. Fließen hingegen hinreichend hohe Blitzströme, lässt sich der Schaden unmittelbar an gesprengten IC-Gehäusen oder verdampften Leiterbahnen erkennen.

Innerhalb der Gewährleistungs- oder Garantiezeit eines Gerätes ist mancher Blitzgeschädigte geneigt, die Kosten auf den Hersteller abzuwälzen. Wer aber - unwissend oder absichtlich - ein Gerät mit Überspannungsschaden zur Reparatur gibt, kann unter Umständen auf den Kosten für die Wiederherstellung sitzen bleiben [4]. Schließlich trifft den Hersteller keine Schuld, handelt es sich doch weder um einen herstellerbedingten Defekt noch um einen Produktionsfehler (siehe Kasten ‘Versicherungsschutz bei Blitzschäden’).

Hausratversicherungen inklusive Überspannungsschutz oder spezielle Elektronikversicherungen versprechen hierbei finanziellen Beistand. Jedoch decken die Hausratversicherungen in der Regel nur Schäden durch einen direkten Blitzeinschlag auf dem versicherten Grundstück. Für den Einschluss von Überspannungsschäden, die auch ein entfernter Blitz verursachen kann, verlangen die Assekuranzen meist Prämienzuschläge. Diese können bis zu 40 Pfennig je 1000 DM Hausratneuwert betragen. Häufig finden sich jedoch im Kleingedruckten Hinweise darauf, dass Computer und DV-Geräte nicht mitversichert sind.

Eine zuschlagsfreie Versicherung von Überspannungsschäden bieten beispielsweise die Rahmenverträge des BdV Bundes der Versicherten (Schäden bis drei Prozent der Versicherungssumme) oder die WGV Württembergisch Schwäbische Allgemeine (bis fünf Prozent der Versicherungssumme).

Die geregelte Schadenssumme der Elektronik-Versicherungen in Deutschland liegt bei etwa 38 Millionen DM jährlich. Laut Auskunft des Versicherers Münchner Rück steigt die Anzahl gemeldeter Schäden seit einigen Jahren kontinuierlich. Gründe dafür gibt es mehrere. Wo in einem Privathaushalt vor 20 Jahren nur ein Telefon und TV-Gerät durch eine Überspannung beschädigt wurden, stehen inzwischen teure Multimedia-Rechner und Telekommunikations-Anlagen. Auch die Bauteile in den Geräten sind heute erheblich empfindlicher gegen hohe Spannungspulse. In Firmen und zunehmend im Privatbereich finden sich Netzwerke, die einem Blitz Tür und Tor gleich zu mehreren Rechnern öffnen.

Da Blitze und Überspannungen ein Gerät jedoch oftmals erst mit verspäteter Wirkung zerstören, ergibt sich eine kaum abschätzbare Dunkelziffer bei der Schadenssumme. Nicht jeder Haushalt hat eine entsprechende Versicherung abgeschlossen, sodass auch hier einige Schäden bei der Berechnung der Summe nicht in Erscheinung treten.

Schlimmer als die Sachschäden können bei Blitzeinschlägen die Folgeschäden wiegen - wie etwa Datenverlust, Produktionsausfall, unterbrochene Kommunikation mit Kunden oder Außendienstmitarbeitern. Obwohl die Wahrscheinlichkeit eines direkten Blitzschlages relativ gering ist, sollte sich der Einsatz präventiver Schutzmaßnahmen auch an diesen Szenarien messen.

Selbst in privaten Haushalten richten Überspannungen schnell fünfstellige Schadenssummen an, wenn es TV-, Video- und Audio-Geräte, Telefon, Fax, Computer und Haushaltsgeräte erwischt. Netzfilter für die Steckdose stellen zwar einen tragbaren Kompromiss zwischen effizientem Gesamtschutz und akzeptablen Kosten dar. Für eine Blitzschutzanlage mit abgestuftem Überspannungsschutz sind sie jedoch kein Ersatz (siehe den folgenden Artikel in c't 17/99 auf Seite 138).

Schon seit 1970 müssen Neubauten mit einem Fundamenterder und einer Potenzialausgleichsschiene ausgestattet sein. Hier schließt man sämtliche äußeren und inneren leitenden Teile des Gebäudes an (Gas-, Wasser- und Heizungsrohre, Schutzleiter der Elektroverkabelung inklusive Hausanschluss). Dieses System sorgt bei einem Blitzeinschlag dafür, dass überall das gleiche Spannungsniveau anliegt und so keine gefährlichen Ausgleichsströme fließen können. Trotzdem kann der Blitzstrom immer noch über nach außen führende Kabel (Stromversorgung, Telefon, Datennetz) abfließen und daran hängende Einrichtungen schädigen.

Den Schutz dafür besorgen Überspannungsableiter, im Englischen auch Surge Protection Devices (SPD) genannt. Diese führen gefährliche Überspannungen durch einen kontrollierten Kurzschluss an den Potenzialausgleich ab und begrenzen so die Spannung an der nachfolgenden Schaltung auf unschädliche Werte. Die groben Ausführungen dieser Bauelemente sitzen an der Potenzialausgleichsschiene oder im Verteilerkasten und begrenzen Überspannungen auf relativ niedrige Werte zwischen einigen 100 und maximal 2000 Volt. Feinere Versionen mit noch niedrigerem Schutzpegel bietet der Fachhandel anwendergerecht verpackt als Zwischenstecker für Netzsteckdosen und gängige Schnittstellen an (siehe Prüfstand in c't 17/99 auf Seite 144).

Als Bollwerk für störempfindliche Elektronik kann man auch eine unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV) installieren, die im PC-Bereich inzwischen für jeden Leistungsbedarf relativ preiswert erhältlich ist. Manche dieser Geräte bieten auch einen integrierten Überspannungsschutz für DFÜ oder Netzwerke. Eine USV kann kurzfristige Stromausfälle überbrücken und je nach Funktionsprinzip darüber hinaus wirksam Spannungsspitzen abblocken.

Für einen wesentlichen Anteil am Auftreten von Überspannungsproblemen kann ebenso die Elektroinstallation verantwortlich sein: Im so genannten TN-S-Netz liegen Schutzleiter (PE) und Nulleiter (N) ab der Potenzialausgleichsschiene auf separaten Adern (moderne Nullung). Dazu kommen die drei Phasen, also insgesamt fünf Leitungen. Dieses Netz empfiehlt sich für eine störungsarme Stromversorgung. Das in der Installation billigere Vier-Leiter-Netz TN-C kombiniert dagegen Schutz- und Nulleiter in einem Draht (PEN, klassische Nullung).

Verbindet man Geräte, die an verschiedenen Punkten des PEN-Netzes angeschlossen sind, beispielsweise über eine Datenleitung, dann können auf deren Schirm Ausgleichsströme fließen - und die Störanfälligkeit des Systems steigt.

Im TN-C-Netz sollten nur die Geräte über geschirmte Datenleitungen miteinander verbunden werden, die an einer gemeinsamen Elektro-Verteilung angeschlossen sind. Führt ein Netzwerkkabel zu einem Rechner, der an einer anderen Verteilung hängt, kann man als Notbehelf die Schirmung der Datenleitung nur einseitig auflegen.

Beim TN-C-Netz (links) mit kombiniertem PEN-Leiter können Ausgleichsströme der Elektroverbraucher über die Netzwerkleitung fließen. Dieses Problem vermeidet das modernere, seit 1970 für Neubauten vorgeschriebene TN-S-Netz (rechts); hier kann aber ein Blitz immer noch einen Strom in der Schleife aus PE- und Datenleitung induzieren.

Welche Netzart man zu Hause vorfindet, offenbart beispielsweise eine aufgeschraubte Steckdose: Ist diese nur mit zwei Adern angeschlossen, liegt die klassische, nicht mehr zulässige Nullung vor (TN-C-Netz). Laufen im Verteilerkasten der Nullleiter (meist blau) und der Schutzleiter (gelb/grün) getrennt, hängt man an einem TN-S-Netz.

Schaltvorgänge starker Verbraucher (Waschmaschine, E-Heizung, Aufzüge) führen zu Stoßspannungen auf der Netzleitung; empfindlichere Geräte sollte man daher auf einen separaten Stromkreis legen. In Büros etwa empfiehlt es sich, Fotokopierer und Computer auf unterschiedliche Stromkreise zu legen.

Nach Erkenntnissen von Versicherern ist nur einer von fünf Überspannungsschäden auf indirekte Blitzeinwirkung zurückzuführen. Die anderen gehen demnach auf das Konto unzureichender Installationen.

Um die Sicherheit elektrischer Anlagen und Geräte zu erhöhen, bietet der Zentralverband der Deutschen Elektrohandwerke (ZVEH) den ‘E-Check’ an. Zunächst prüft dazu ein Innungsbetrieb die Installation auf Stromschlag-, Brand- und Überspannungsrisiken und weist den Betreiber der Anlage auf Möglichkeiten zur Stromeinsparung hin. Nach Beseitigung eventueller Mängel vergibt der Fachbetrieb das E-Check-Siegel.

Mit dem zugehörigen Prüfprotokoll soll man der Versicherung im Schadensfall den einwandfreien Zustand von Elektroanlage und -geräten belegen können. Die Württembergische Versicherung bietet bereits Prämienvorteile für bestandenen E-Check. Der ZVEH hofft, dass das Versicherungsgewerbe dem E-Check zum Durchbruch verhilft - und darüber hinaus dem Elektrohandwerk zu gesteigertem Umsatz.

Nach Aussage des ZVEH soll die Dienstleistung E-Check für eine Dreizimmerwohnung etwa 200 DM und für ein Einfamilienhaus rund 350 DM kosten. Allerdings können die Kosten für eventuell erforderliche Reparaturen und Änderungen der Elektroanlage mit einem Vielfachen zu Buche schlagen.

Ein weiteres Siegel offeriert die Gütegemeinschaft für Blitzschutzanlagen e. V.: Mit dem ‘RAL-Gütezeichen Blitzschutz ’ schreibt der Verein die Ausführungen von Blitzschutzanlagen vor. Die Vorschriften basieren auf der Blitzschutznorm DIN VDE 0185, um aktuelle Erkenntnisse ergänzt. Unabhängige Sachverständige sollen die Arbeit der Mitglieder der Gütegemeinschaft auf ihre Eignung prüfen.

Die Mindestanforderungen für die Errichtung von Blitzschutzanlagen legt dabei ein RAL-Pflichtenheft ‘Äußerer Blitzschutz’ fest. Aus den verschiedenen anwendbaren Normen schreibt es die bewährtesten Lösungen vor: So dürfen etwa im Erdreich nur noch Kabelkanäle aus NIRO V4A, Kupfer oder Kabel NYY verlegt werden und Hausanschlüsse müssen eine Mindestverbindungsfläche von 10 cm2 aufweisen.

Die Forderung nach Einhaltung aktueller Standards und die sachgerechte Ausführung einer Blitzschutzanlage ergibt durchaus Sinn: Der Auftraggeber kann eine mangelhafte Funktion des Ableiters nämlich erst dann erkennen, wenn der Ernstfall eintrifft. Doch wenn überhaupt, schlägt ein Blitz vielleicht erst viele Jahre später ein.

Möglicherweise hat sich die ausführende Elektrofirma den Einbau teurer korrosionsfreier Verbinder gespart. Der Rost hat nach Jahren den Leitungsquerschnitt des Ableiters soweit vermindert, dass ein Blitz ins Gebäude überschlägt und ein Brand den Totalschaden des Hauses herbeiführt. Es dürfte schwerfallen, die Haftungsfrage nach so langer Zeit zu klären, vor allem, wenn die seinerzeit ausführende Firma nicht mehr am Markt ist.

Wenn das nächste Gewitter losstürmt, kann ein gut geplantes mehrstufiges Schutzkonzept Gebäude und elektrische Anlagen vor Überspannungen schützen. Doch welcher Normalsterbliche weiß das schon, meinen doch viele, Blitzschutz sei etwa für Neubauten schon über Bauvorschriften - schließlich gibts davon ja tausende - in idealer Weise geregelt. Spätestens wenn man etwa bei den Stadtwerken oder einem Elektrohandwerker genauer nachfragt und von den Kosten erfährt, beschränkt sich der Blitzschutz lediglich auf das Allernötigste. Auch nur ein Feinschutz ist immer noch besser als gar kein Schutz, zur Auswahl geeigneter Schutzadapter liefert der Test ab Seite 144 in c't 17/99 mehr Informationen. (gas)

[1] Wie kann man sich gegen Blitzeinwirkungen schützen?, Ausschuss Blitzschutz und Blitzforschung des VDE, http://www.vde.com/blitzeinwirkungen

[2] Der Blitzschutz in der Praxis, Ausschuss Blitzschutz und Blitzforschung des VDE, http://www.vde.com/blitzschutzpraxis

[3] IT-Grundschutzhandbuch, Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, http://www.bsi.bund.de/

[4] Gaby Schulemann, Vom Blitz getroffen, Keine Gewährleistung bei Überspannungsschaden, c't 12/97, S. 74

[5] Franz Pigler, Blitzschutz elektronischer Anlagen, Grundlagen und praktische Lösungen, Franzis-Verlag, Poing, 1998

[6] Ernst Habiger, Elektromagnetische Verträglichkeit, Grundlagen, Maßnahmen, Systemgestaltung, Verlag Technik, Berlin, 1992

[7] Werner Hirschi und Ralf Hoppe, Trotz Blitz, Schutz elektrischer und elektronischer Geräte vor transienten Überspannungen, ELRAD 7/94, S. 82


Etwa jeder zweite Mensch, der von einem Blitz getroffen wird, stirbt sofort. Die Wahrscheinlichkeit, hierzulande vom Blitz getroffen zu werden, ist eher gering: In Deutschland sterben jährlich ‘nur’ fünf bis zehn Menschen an Blitzeinwirkung. Und dieses Risiko kann jeder für sich auf nahezu null herunterschrauben, wenn er während eines Gewitters einfache Verhaltensregeln beachtet.

  • Die Entfernung eines Gewitters läßt sich aus der Zeit zwischen Blitz und Donner abschätzen. Trifft der Donner in einer kürzeren Zeit als 10 Sekunden nach dem Blitz ein, ist das Gewitter bedrohlich nahe, aber auch bei Zeiten zwischen 10 und 20 Sekunden ist die Situation noch gefährlich (die Schallgeschwindigkeit beträgt 343 m/s bei 20 °C Lufttemperatur).
  • Bei nahendem Gewitter den Aufenthalt im Freien vermeiden und rechtzeitig geschützte Bereiche aufsuchen. Gebäude mit Blitzschutzanlagen und Fahrzeuge mit Metallkarosserie (faradayscher Käfig) bieten Schutz.
  • Im Haus den Kontakt mit allen metallenen Leitungen vermeiden, die von außen ins Haus geführt werden (Wasserleitungen, Gasleitungen, Fernwärmeversorgungen, elektrische Installationen, Antennenkabel, Telefonleitungen
  • Telefongespräche und Online-Sitzungen verschieben.
  • Strom-, Telefon-, LAN- und Antennenstecker ziehen.
  • Beim Duschen und Baden besteht Gefahr, wenn Wasserleitungen nicht ordnungsgemäß in den Potenzialausgleich einbezogen sind.
  • Im Freien überrascht, sollte man einen tiefen Punkt im Gelände suchen und sich mit zusammengerückten Füßen hinhocken, um die Schrittspannung möglichst gering zu halten. In Scheunen, Holz- oder Steinhütten ohne Blitzschutzanlage die Mitte des Gebäudes aufsuchen.
  • Besonders gefährdete Standorte wie einzeln stehende Bäume und Baumgruppen, Bergspitzen, Hügel, Aussichtstürme, Masten von Freileitungen, Antennen und dergleichen meiden und Abstand von Metallzäunen oder Gittern halten.
  • Eine Blitzentladung dauert höchstens einige Zehntelsekunden. Man kann einem Blitzopfer also ohne Gefahr sofort helfen.
  • Das nicht auszurottende ‘Eichen sollst du weichen, Buchen sollst du suchen’ ist lebensgefährlicher Unfug: Jeder exponiert stehende Baum ist eine Gefahr bei Gewitter.

Quelle: Wie kann man sich gegen Blitzeinwirkungen schützen?, Broschüre des Ausschusses Blitzschutz und Blitzforschung (ABB) des VDE Verbandes Deutscher Elektrotechniker


Hausratversicherungen schließen Blitzschäden üblicherweise ein. Allerdings verursachen Blitze unterschiedliche Schadensarten. Unterschieden wird zwischen dem unmittelbaren Blitzschaden und dem Folgeschaden infolge eines Blitzeinschlags, der meist als Überspannungsschaden bezeichnet wird.

In der Vergangenheit urteilten die Amtsgerichte recht versicherungsfreundlich: Man wertete den Überspannungsschaden nicht als Blitzschaden und billigte entsprechende Ausschlussklauseln. Ein exemplarisches Urteil sprach das AG Freiburg [1], in dem es heißt, dass für einen durch Kurzschluss oder Überspannung an einer Waschmaschine entstandenen Brandschaden kein Versicherungsschutz nach § 3 A Nr. 3a und c VHB 74 bestehe, sehr wohl aber hinsichtlich der bei dem Waschvorgang beschädigten Wäsche.

Mittlerweile findet jedoch ein Umdenken statt. So hat das Landgericht Gießen [2] entschieden, der Ausschluss von Überspannungsschäden als Folge eines Blitzeinschlags in § 9 Nr. 2c der VHB 84 sei als Verstoß gegen das AGB-Gesetz unwirksam. Das OLG Hamburg [3] hat entschieden, dass die Ausschlussklausel des § 3 A Nr. 3c VHB 74, wonach sich die Versicherung nicht auf Kurzschluss- und Überspannungsschäden erstreckt, die an elektrischen Einrichtungen entstehen, dahin zu verstehen sei, dass damit nur Überspannungsschäden gemeint seien, die durch andere Ursachen als Blitzeinwirkung (im obigen Sinne) hervorgerufen worden sind. Das Gericht hat dies damit begründet, dass jede andere Auslegung der Klausel zu ihrer Unwirksamkeit gemäß §§ 3, 9 AGB-Gesetz führen würde - was ziemlich verwundert, gilt doch im AGB-Recht das Verbot der geltungserhaltenden Reduktion, sodass diese Klausel aufgrund ihrer eindeutigen Formulierung insgesamt aufzulösen wäre.

Pauschal lässt sich die Frage, inwieweit bei einer ‘normalen’ Hausratversicherung auch Blitzschäden abgedeckt sind, mittlerweile nicht mehr beantworten. Zum einen gibt es seit einiger Zeit keine einheitlichen Allgemeinen Versicherungsbedingungen mehr, zum anderen bieten die Versicherungsanträge zumindest teilweise die Möglichkeit, ausdrücklich diesen ‘Überspannungsschutz’ einzuschließen. So hat das OLG München [4] entschieden, dass es als eine ‘individuelle Vereinbarung’ über die Nichtversicherung solcher Schäden gelte, wenn im Antragsformular die Frage nach ‘Einschluss von Überspannungsschäden durch Blitz’ nicht angekreuzt wird. Andernfalls sind Computer ebenso wie Waschmaschinen, TV-Geräte und elektrische Eisenbahnen von der Hausratversicherung erfasst, wenn es sich dabei um Hausrat handelt. Dies ist bei allen privat genutzten EDV-Gerätschaften der Fall.

Außen vor steht jedoch der freiberufliche Programmierer: Auf Schadensersatz hinsichtlich seines beruflich genutzen Rechners wird er vergeblich warten - vor allem, wenn dieser in dem schon aus steuerlichen Gründen ausschließlich beruflich genutzten Arbeitszimmer steht. (gas)

[1] AG Freiburg mit Urteil vom 25. 11. 87 (AZ 1 C 1850/87, abgedruckt in VersR 89, 698)

[2] Landgericht Gießen mit Urteil vom 24. 8. 1994 (AZ 1 S 192/94, abgedruckt in NJW-RR 95, 989)

[3] OLG Hamburg mit Urteil vom 27. 9. 1995 (AZ 4 U 183/94, abgedruckt in VersR 98, 92)

[4] OLG München mit Urteil vom 16. 5. 1997 (AZ 21 U 2090/97, abgedruckt in VersR 98, 93) (gas)